Das Bundesverfassungsgericht fordert im angestrebten NPD-Verbotsverfahren vom Bundesrat mehr Beweise, dass die V-Leute im Umfeld der NPD abgeschaltet wurden. Dazu erklärt Petra Pau:
"Offenbar laufen die Antragssteller für ein NPD-Verbot in dieselbe V-Mann-Falle, an der das Verbotsverfahren 2001 bis 2003 gescheitert war. Das wiederum darf niemanden überraschen, es war absehbar.Das Problem liegt ergo nicht beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei der unsäglichen V-Leute-Praxis der Sicherheitsbehörden.
V-Leute sind und bleiben vom Staat gekaufte Spitzel und Täter, im konkreten Fall Nazis ohnehin."