Der BGH hat heute entschieden, dass das heimliche Durchsuchen privater Computer durch die Sicherheitsbehörden nicht mit der Strafprozessordnung vereinbar ist. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE. begrüßt das Urteil:
Das Urteil des BGH ist ein Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt. Innenminister Schäuble sollte sich den BGH-Spruch zu Herzen nehmen. Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung in einer Nacht- und Nebelaktion mit dem „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ allen rechtlichen Bedenken zum Trotz Mittel für die Umsetzung der Online-Durchsuchung bereitgestellt. Nun mussten die Richter den Verfassungsminister abermals zur Einhaltung von Recht und Gesetz drängen.Schäuble sollte diese weitere Schlappe als Anlass nehmen, endlich eine Kehrtwende in seiner Politik zu vollziehen. Es kann nicht sein, dass der Innenminister sich ständig neue Spitzelmethoden einfallen lässt und erst im Nachhinein die Rechtslage klärt. Bislang nimmt das Innenministerium im so genannten Kampf gegen den Terror systematisch Rechtsverstöße billigend in Kauf. Das muss ein Ende haben. Der Innenminister sollte den Ehrgeiz entwickeln, rechtskonforme Gesetze zu erarbeiten, statt ständig Niederlagen vor Gericht zu kassieren. Andernfalls wird der Verfassungsminister selbst zur größten Bedrohung für Verfassung und Demokratie. Im Fall der Online-Durchsuchung jedenfalls hat der BGH einstweilen verhindert, dass die Sicherheitsbehörden weitere Rechtsbrüche begehen. Private Festplatten werden vorerst sicher vor staatlichen Schnüffelprogrammen sein. Zumindest bis Schäuble einen neuen Angriff auf die Privatsphäre startet.