Bundesinnenminister Schäuble will Informationen auch dann verwenden, wenn sie unter Folter zustande kamen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Das Folterverbot gilt absolut oder gar nicht. Es darf nicht relativiert werden, schon gar nicht durch einen Minister, der für den Schutz der Verfassung zuständig ist.Informationen, die unter Folter erzwungen wurden, dürfen aus moralischen und aus sachlichen Gründen nicht verwendet werden - nicht vor Gericht und nicht intern. Das gilt auch dann, wenn die Vernehmer nicht selbst gefoltert haben.
Die Aufgabe der Bundesregierung ist nicht, Folteropfer auszufragen, sondern Folteropfer ins Völkerecht zu setzen.
Wenn der Innenminister die rote Linie nicht überschreiten will, sollte er seine Überlegungen für eine vorbeugende Sicherheitshaft wegen einer abstrakten Gefährlichkeit einer Person und für den Einsatz der Bundeswehr zum Objektschutz während der Fußball-Weltmeisterschaft schnellstens dahin werfen, wo sie hingehören - in den Papierkorb.