"Bereits im Mai 2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Clubs durch eine Modernisierung des Lärmschutzes geschützt werden sollen. Das ist drei Jahre her. Seitdem ist nichts passiert für Clubs und Livespielstätten, beklagen auch deren Verbände. Die jetzt vorgelegte Experimentierklausel zum Lärmschutz wird überhaupt nicht angewendet werden, weil sie aufwändig in einem Bebauungsplan durch die Kommunen verankert werden müsste. Häufig bauen Kommunen nach § 34 BauGB, welcher die Anwendung der Experimentierklausel explizit ausschließt. Diese Hürde ist also so hoch, dass damit kein Club gerettet würde. Das ist leider schlechteste Symbolpolitik", so Caren Lay, clubpolitische Sprecherin der Gruppe Die Linke im Bundestag, zum vorgelegten Entwurf für eine Experimentierklausel in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Lay weiter:
"Was es eigentlich bräuchte, ist ein Bestandsschutz. Gegen Klagen Zugezogener, die bestehende Wohnungen über Bars oder Clubs kaufen, ist in der Reform der 'Technischen Anleitung Lärm' kein Schutz vorgesehen. Sie soll Kultureinrichtungen und Gewerbe lediglich vor den Klagen heranrückender Wohnbebauung schützen. Im Entwurf zur Experimentierklausel wird Kultur nicht als eigene Kategorie betrachtet und Musik mit Gewerbelärm gleichgesetzt. Es mangelt weiterhin an Anerkennung der Clubs als Kulturorte. Die Lautstärke von Publikum und Musik von Kulturorten sollten generell stärker toleriert werden. Messpunkte und Verfahren müssten ebenfalls modernisiert werden.
Die Verordnung muss gänzlich neu gestaltet werden, damit der Bundestagsbeschluss endlich umgesetzt und Clubs wirklich vor der Verdrängung geschützt werden. Das Clubsterben muss beendet werden!"