Petra Pau (DIE LINKE):
Mit dem Gesetz zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung, deren Zweck in der finanziellen Unterstützung deutscher Kriegsheimkehrer lag, wurde ein Heimkehrerentschädigungsgesetz beschlossen, mit dem die Befriedigung der noch ausstehenden Anträge durch eine zu beantragende einmalige Zahlung erfolgen soll. Der Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde im Aufhebungsgesetz auf den 1. Januar 2009 festgelegt und soll jetzt auf den 1. Juli 2008 vorgezogen werden. Hiermit soll den sehr betagten Anspruchsberechtigten eine unnötig lange Wartefrist erspart werden. Folge ist ein außerplanmäßiger Mittelbedarf im Haushalt 2008 von 15,8 Millionen Euro, der entsprechend 2009 eingespart wird.
Die Linke hat der Aufhebung der Heimkehrerstiftung zugestimmt und stimmt deshalb selbstverständlich auch dem Änderungsgesetz zu.
Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes
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Rede
von
Petra Pau,