Auswertung der Kleinen Anfrage von Jörg Cezanne "Kollektiver Verbraucherschutz durch die BaFin"
Hintergrund
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 wurde der kollektive Verbraucherschutz gesetzlich als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, fixiert. Kollektiver Verbraucherschutz bedeutet, dass die BaFin Verbraucher*innen in ihrer Gesamtheit schützt. Die BaFin kann fortan gegenüber Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen oder anderen Anbietern von Kapitalanlagen alle Anordnungen treffen, die erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint.
Zwei aktuelle Fälle werfen Fragen bezüglich des kollektiven Verbraucherschutzes auf:
Die UDI UmweltDirektInvest ist ein großer, bankenunabhängiger Direktvertrieb für ökologische Geldanlagen. Sie hat in den vergangenen 20 Jahren eine halbe Milliarde Euro bei rund 17.500 Anleger*innen eingesammelt (vgl. UDI-Newsletter 1/21). Mittlerweile gibt es sieben Mitteilungen gemäß § 11a des Vermögensanlagengesetzes, wonach Gelder der Anleger*innen gefährdet sind (vgl. Stiftung Warentest, UDI-Anlegergelder in Gefahr, 13.06.2019).
Die PIM Gold- und Scheideanstalt bzw. PIM Gold GmbH ist ein Edelmetalllieferant und erwirtschaftet vermutlich jährlich rund 100 Millionen Euro Umsatz. Dabei werden Anleger*innen und deren Kindern beispielsweise Goldsparpläne verkauft, die über sogenanntes Bonusgold eine Art Verzinsung gewähren. Hinzu kommen hohe Vertriebsprovisionen für ein achtstufiges Vertriebssystem. Wie Kosten für den Vertrieb und die Verzinsung verdient werden sollen, ist nach Presseberichten aus dem Geschäftsmodell nicht erkennbar (vgl. Handelsblatt, Ein Streit verfeindeter Goldhändler schreckt Anleger auf, 10. Juli 2019). Wegen Beschwerden von Anleger*innen ist die BaFin schon vor Jahren aktiv geworden (vgl. Fonds professionell, Bafin weist PIM Gold in die Schranken, 26. November 2018). Am 02.10.19 hat die PIM Gold Insolvenz angemeldet. Anleger*innen bangen nun um ca. 150 Millionen Euro.
Dazu erklärt Jörg Cezanne:
"Um den Schlitzohren in der Finanzbranche das Wasser reichen zu können, ist bei der BaFin unbedingt eine personelle Aufrüstung im Bereich Produktintervention und Missstandsaufsicht nötig. Die BaFin kann entgegen der Aussagen der Bundesregierung auch nach Ende eines öffentlichen Angebotes Maßnahmen ergreifen, beispielsweise bei nicht erfüllten Veröffentlichungspflichten. Die Behörde darf ihr durchaus 'robustes Mandat' nicht selbst immer weiter runterspielen und infrage stellen.
Das Recht auf Produktintervention ist zweifelsohne ein Fortschritt, doch setzt es insgesamt zu spät an. Zielgenauer und wirklich präventiv wirkend wäre eine obligatorische Zulassungsprüfung für jedes Finanzprodukt und jeden Finanzakteuer - ein Finanz-TÜV.
Ob bei der UDI oder bei PIM Gold: Die Bundesregierung redet um den heißen Brei herum und versteckt sich hinter formalen Aspekten, anstatt die BaFin anzutreiben, der Finanzbranche fester auf die Finger zu klopfen. Für die Bundesregierung sollte BaFin-Schutz nicht wichtiger als Verbraucherschutz sein."