Nachrichten der Fraktion Die Linke im Bundestag https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/ RSS-Feed der Nachrichten der Fraktion Die Linke im Bundestag de-de Fraktion Die Linke im Bundestag Mon, 02 Nov 2026 12:59:55 +0100 Mon, 02 Nov 2026 12:59:55 +0100 TYPO3 EXT:news news-64376 Fri, 16 Oct 2026 10:20:00 +0200 Jetzt Pflegegrad beantragen! https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/jetzt-pflegegrad-beantragen/ Nachricht 21. Legislatur Jeden Tag pflegen Millionen Menschen ihre Eltern, Kinder oder Angehörige. Niemand sollte Angst haben müssen, deswegen in der Sozialhilfe zu landen oder Ersparnisse zu verlieren. Mit der Pflegereform verschärft die Bundesregierung den Druck. Die Linke im Bundestag ruft deshalb alle Menschen mit Pflegebedarf dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen. Jeden Tag pflegen Millionen Menschen ihre Eltern, Kinder oder andere An- und Zugehörige. Sie übernehmen Verantwortung und sorgen dafür, dass Menschen in Würde leben können. Denn wir alle verdienen die Sicherheit, im Falle von Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu sein. Niemand sollte Angst haben müssen, deswegen zum Sozialamt gehen zu müssen und das eigene Zuhause oder die Ersparnisse zu verlieren.

Mit der Pflegereform verschärft die Bundesregierung den Druck auf Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte und gaukelt uns damit die Rettung der Pflegeversicherung vor. Gleichzeitig vertröstet sie die Betroffenen mit einer weiteren Kommission, die die strukturellen Probleme irgendwann angehen soll.

Die Botschaft dieses Kürzungsprogramms ist klar: Mehr zahlen, weniger bekommen und mehr Belastungen allein tragen.

Die geplante Reform trifft die Menschen ganz konkret: Der Pflegebedarf wird einfach weggerechnet. Durch höhere Anforderungen bei der Pflegebegutachtung wird es schwieriger, überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten oder in einen höheren Pflegegrad zu kommen. Der Pflegebedarf verschwindet aus der Statistik, aber nicht aus dem Alltag. Pflegende und Gepflegte werden alleine gelassen.

Die Linke im Bundestag ruft deshalb alle Menschen mit Pflegebedarf dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen.

Wir stellen uns entschieden gegen jegliche Leistungskürzungen bei der Pflege. Jetzt geht es darum, konkret die Menschen noch auf die Leistungen aufmerksam zu machen, die sie sonst schon ab nächstem Jahr nicht mehr erhalten würden.

Wer bis Ende des Jahres noch rechtzeitig seinen Pflegegrad beantragt, wird noch nach der alten Regelung eingruppiert – und diese Eingruppierung bleibt bis zur nächsten Begutachtung erhalten. Die Linke im Bundestag hat dafür alle wichtigen Infos in einem FAQ zusammengefasst, damit die Menschen jetzt zu ihrem guten Recht kommen.

  • Warum ruft Die Linke im Bundestag dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen? 

Im September hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Pflegegesetz beschlossen. Es soll bis Ende des Jahres im Bundestag beschlossen werden und dann ab dem 01.01.2027 gelten. Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beinhaltet Änderungen zu den Voraussetzungen der Einstufung von Pflegegraden. Diese werden deutlich verschärft, sodass es ab 2027 schwieriger sein wird, einen Pflegegrad zu bekommen.

Das heißt: Künftig müssen Menschen stärkere Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit nachweisen, um denselben Pflegegrad wie heute zu erhalten. Besonders betroffen sind davon Menschen mit beginnendem oder mittlerem Unterstützungsbedarf sowie mit körperlichen Einschränkungen. Wer die ab 2027 geltenden Schwellen knapp verfehlt, könnte dann keinen oder nur einen geringeren Pflegegrad als aktuell erhalten. Das bedeutet, dass sie auch keine oder deutlich weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten würden.

Die Linke im Bundestag ruft deshalb alle Menschen mit Pflegebedarf dazu auf, noch in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen. Wird nämlich der Pflegegrad noch rechtzeitig in diesem Jahr beantragt, bleibt dieser auch trotz der Gesetzesänderung bestehen. Wer bis Ende des Jahres noch rechtzeitig seinen Pflegegrad beantragt wird noch nach der alten Regelung eingruppiert – und diese Eingruppierung bleibt bis zur nächsten Begutachtung erhalten. Entscheidend für die Eingruppierung eines Pflegegrades ist der Zeitpunkt, wenn der Antrag eingegangen ist. Das bedeutet, alle Anträge auf Pflegegrad, die noch in diesem Jahr eingehen, werden noch nach der jetzigen Rechtslage bewertet.

  • Was ändert sich ab dem 01.01.2027 durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für Personen mit Pflegebedarf?

Alle behalten ihren aktuellen Pflegegrad. Bis zu einer neuen Begutachtung gilt hier Bestandsschutz. Allerdings wird es bei den Leistungen in den Pflegegraden zu vielen Änderungen kommen. So sollen bisherige Einzelleistungen in Budgets gebündelt und diese insgesamt neu aufgestellt werden. Gerade bei Menschen mit Pflegegrad I fällt durch diese Neuregelung wichtige finanzielle Unterstützung weg. Auch bei anderen Pflegegraden ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelungen die finanzielle Unterstützung der Pflegebedürftigen geringer ausfallen wird, weil mehr Leistungen in Budgets gebündelt werden. Das bedeutet, dass man aus einem Budget mehr Leistungen bezahlen muss und somit faktisch weniger Geld hat. 

Für Menschen, die einen Pflegegrad beantragen wollen, wird es zukünftig schwerer diesen zu bekommen. Grund dafür ist, dass die Schwellenwerte für die Einstufung in Pflegegrade angehoben werden. Konkret bedeutet das, man benötigt künftig mehr Punkte bei der ursprünglichen Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, um in die verschiedenen Pflegegrade eingestuft zu werden. Dies bedeutet auch, dass zukünftig ein Wechsel zwischen den Pflegegraden schwieriger werden könnte.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wenn diese Leistungen noch benötigt werden und das Budget noch nicht ausgeschöpft ist, sollten die Betroffenen das noch dieses Jahr nutzen. Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

  • Was ändert sich beim Pflegegrad I?

Nach dem bisherigen Entwurf werden die Leistungen für Pflegegrad I umfassend angepasst. So soll der Entlastungbetrag von 131 Euro pro Monat entfallen. Zuschüsse für technische Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können weiterhin beantragt werden, aber bestimmte Verbrauchshilfsmittel für die Pflege sind dann keine eigene Leistung mehr. Als Ersatz sind zusätzliche Beratungsangebote geplant, die allerdings erst später starten sollen. Was bleibt sind die Pflegehilfsmittel (Hilfsmittel im engeren Sinn), der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €) sowie der Beratungsbesuch zu Hause. Ab 1. Januar 2029 soll ein Anspruch auf eine neue Pflegebegleitung hinzukommen.

  • Was ändert sich beim Beantragen eines Pflegegrades? 

Der Antrag auf einen Pflegegrad läuft weiterhin genau gleich ab. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist. Ein kurzer formloser Brief genügt dazu. Bei vielen Pflegekassen ist es auch möglich, den Antrag online zu stellen.

Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse. Sie schickt den Antragstellenden Unterlagen zu und bestellt die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Der Medizinische Dienst (MD) macht dann einen Termin aus und begutachtet die pflegebedürftige Person zuhause. Anschließend ermittelt der MD ob und welcher Pflegegrad vorliegt und teilt dies der Pflegekasse mit. Sobald ein Antrag gestellt wurde, besteht auch ein Anspruch auf Pflegeberatung.

Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nicht mehr kann. Sobald der Alltag nicht mehr alleine zu bewältigen ist, sollte man sich Gedanken über die Beantragung eines Pflegegrades machen. Entscheidend für den Erhalt von Pflegeleistungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss man zuvor mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Durch die Reform gibt es auch Änderungen, die die Frist der Pflegekassen zur Bearbeitung der Anträge betreffen. Nach Eingang eines Antrags auf Feststellung muss die zuständige  Pflegekasse dem Antragsteller die Entscheidung über seinen Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mitteilen. Schafft die Pflegekasse es nicht, diese Frist einzuhalten, muss sie für jede verstrichene Woche bis zur Entscheidung dem Antragsteller 70 Euro zahlen. Diese 25-Tage Bearbeitungsfrist will die Regierung jetzt vom 01. Januar 2027 bis zum 01. April 2027 aussetzen.

  • Wo kann ich mich zu weiteren Fragen bezüglich des Beantragens eines Pflegegrades beraten lassen? 

Bei Fragen können Menschen sich allem voran an ihre Pflegekasse wenden. Diese ist bei der Krankenkasse angegliedert. Des Weiteren gibt es bundesweite Pflegestützpunkte, die rund um verschiedene Pflegethemen beratend und unterstützend tätig werden können. Auch die Sozialverbände, die Verbraucherzentrale und weitere Organisationen bieten umfassende Beratung zur Pflege an. Viele dieser Beratungsangebote bieten konkrete Unterstützung in Form von Musterschreiben für die Antragstellung oder ausführliche Antworten auf alle Fragen rund um die Pflegegrade und Pflegeleistungen. Ein Großteil dieser Unterstützung ist auch online zu finden.

  • Was fordert Die Linke im Bundestag zur Pflege?

Wir fordern, auf Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung zu verzichten und geplante Verschlechterungen beim Pflegegrad 1 sowie höhere Hürden bei der Einstufung in die einzelnen Pflegegrade zurückzunehmen.

Die Pflegeversicherung braucht eine stabile Finanzierung, an der sich die gesamte Gesellschaft beteiligt und die nicht nur über die Beiträge auf kleine und mittlere Erwerbseinkommen und Renten läuft. Daher muss die private Pflegeversicherung an den Kosten beteiligt werden, die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben oder besser noch abgeschafft und Beiträge auch auf Kapitaleinkommen fällig werden. Dass gerade diese Einkommen bisher von Beiträgen befreit sind, ist ungerecht und nicht mehr zu erklären.

Wir fordern einen Fahrplan, die Pflegeversicherung so auszubauen, dass künftig alle pflegebedingten Kosten im Pflegeheim übernommen und die pflegenden Angehörigen endlich entlastet werden. Der Bund muss mit den Ländern verhandeln, dass sie einen Teil des in der Sozialhilfe dadurch eingesparten Geldes in die Pflegeinfrastruktur investieren. Dann wären Heimbewohnerinnen nicht mehr verpflichtet, selbst die Investitionen ihrer Heime zu tragen und sofort um rund 500 Euro monatlich entlastet. Dies wäre eine historisches Vorgehen, das den Menschen zeigt, dass Bund und Länder gemeinsam an der Entlastung der Menschen arbeiten.

Beratungsangebote: 

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news-64312 Mon, 12 Oct 2026 13:28:24 +0200 Wer ein Leben lang arbeitet, verdient eine gute Rente https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/wer-ein-leben-lang-arbeitet-verdient-eine-anstaendige-rente/ Nachricht 21. Legislatur Die Bundesregierung muss ihren zerstörerischen Kürzungskurs beenden. Wir fordern: Hände weg vom Renteneintrittsalter, von der abschlagsfreien Rente ab 45 Beitragsjahren und der Altersteilzeit. Die Bundesregierung muss ihren zerstörerischen Kürzungskurs beenden. Wir fordern: Hände weg vom Renteneintrittsalter, von der abschlagsfreien Rente ab 45 Beitragsjahren und der Altersteilzeit.

Trotz katastrophaler Zustimmungswerte und verlorener Landtagswahlen – die Merz-Regierung setzt ihre Sozialkürzungen unvermindert fort. Dabei sorgen insbesondere die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente für Unmut, etwa die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für Menschen, die 45 Jahre eingezahlt haben. Ein Großteil der Menschen in Deutschland lehnt diese Kürzungen strikt ab, wie jüngste Umfragen zeigen. Sie verletzen das Gerechtigkeitsempfinden und sind zum Symbol für die Missachtung der Lebensleistung arbeitender Menschen geworden. Statt die gesetzliche Rente für alle zu sichern und durch eine faire Finanzierung zukunftsfest zu machen, setzt die Regierung auf private Altersvorsorge am Kapitalmarkt.

Die Linke im Bundestag hat ein grundlegend anderes Rentenkonzept: Wir fordern eine Rente für alle, in die alle einzahlen, auch Beamte, Abgeordnete und Unternehmer. Wir wollen die Renten deutlich erhöhen, um wieder ein Rentenniveau von 53 Prozent zu erreichen und die Arbeitgeber stärker an der Absicherung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen. Und wir wollen eine solidarische Mindestrente von 1400 Euro, um Altersarmut zu bekämpfen. Zugleich stellen wir uns ganz konkret den anstehenden Kürzungen entgegen. Mit drei Anträgen wollen wir einige der gravierendsten Verschlechterungen verhindern.

Dazu zählt die Anhebung der Regelaltersgrenze – die Regierung will sie schrittweise an die durchschnittlich steigende Lebenserwartung koppeln. Dabei handelt es sich keinesfalls einfach um eine Anpassung an demographische Veränderungen, sondern um eine Kürzungspolitik, die insbesondere diejenigen Bevölkerungsgruppen trifft, die ohnehin benachteiligt sind, und deren Lebenserwartung tatsächlich kaum steigt. Gerade Menschen, die es aufgrund von belastenden Arbeitsbedingungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder familiären Verpflichtungen, nicht schaffen, länger zu arbeiten werden empfindliche Rentenkürzungen erleben. In strukturschwachen Regionen, wo die Renten ohnehin viel zu niedrig sind, droht ein Anstieg der Altersarmut.

Das gilt auch für die zweite drohende Verschlechterung, die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für langjährige Versicherte. Sie betrifft sowohl den Renteneintritt von Versicherten, die 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, sowie die Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre. Beides schränkt die Lebensplanung älterer Menschen erheblich ein. Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission behauptet, von der Rente nach 45 Beitragsjahren würden „vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren“. Das ist nicht stichhaltig. 45 Prozent der Betroffenen sind Frauen - eine Gruppe, die im Schnitt relativ niedrige Renten knapp über der Armutsschwelle erzielt. Und auch Männer, die nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, erhalten im Schnitt keine überdurchschnittlich hohen Renten.

Der dritte Angriff ist die Abschaffung der Altersteilzeit ab derzeit 55 Jahren. Die Regierung plant die Anhebung auf 58 Jahre und eine Kopplung an die steigende Regelaltersgrenze. Zudem soll die Altersteilzeit im Blockmodell abgeschafft werden. Bei diesem Modell geht eine volle Arbeitsphase in eine freigestellte Phase. Rund 80 Prozent der Betroffenen bevorzugen diese Variante. Die geplanten Änderungen würde die freie Lebensplanung älterer Menschen stark einschränken. Zudem wird die Altersteilzeit wird inzwischen vor allem in der Produktion genutzt, also in Branchen, die von Krisen und Transformationsdruck betroffen sind. Gerade hier geht mit der Altersteilzeit ein Instrument verloren, um Personalabbau zu verhindern.

Die Fraktion Die Linke im Bundestag zwingt nun die Regierung, Farbe zu bekennen. Wir fordern eine Rücknahme dieser drei Reformen, die sich unmittelbar zulasten der Beschäftigten auswirken.

Antrag: „Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze“

Antrag: „Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten“

Antrag: "Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen"

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news-64278 Thu, 08 Oct 2026 14:39:56 +0200 Für eine öffentliche Energieversorgung - bezahlbar und sicher https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/fuer-eine-oeffentliche-energieversorgung-bezahlbar-und-sicher/ Nachricht 21. Legislatur Statt die Gasversorgung für den Winter zu sichern, treibt die Regierung den Ausverkauf der Infrastruktur voran. Die Energiekonzerne Uniper und SEFE gehören dauerhaft in die öffentliche Hand, um eine bezahlbare Versorgung zu gewährleisten. Statt die Gasversorgung für den Winter zu sichern, treibt die Regierung den Ausverkauf der Infrastruktur voran. Die Energiekonzerne Uniper und SEFE gehören dauerhaft in die öffentliche Hand - für eine sichere und bezahlbare Versorgung.

Der nächste Winter kommt bestimmt – und die Gasspeicher in Deutschland sind so leer wie seit vielen Jahren nicht. Der völkerrechtswidrige Krieg im Iran treibt die Energiepreise in die Höhe und stört die weltweiten Lieferketten von Öl und Flüssiggas. Ausgerechnet in dieser prekären Situation treibt die Bundesregierung die Reprivatisierung der Energiekonzerne Uniper und SEFE voran.

Uniper und SEFE halten zusammen rund die Hälfte der deutschen Gasspeicherkapazität. SEFE betreibt zudem ein Gasnetz von 4.700 Kilometern Länge. Die Unternehmen beliefern mehrere zehntausend Kundinnen und Kunden mit Gas und Strom, darunter mehrere hundert Stadtwerke und Industrieunternehmen.

Die beiden Unternehmen gerieten erst 2022 im Zuge der Energiekrise unter staatliche Kontrolle. Damals galt es, nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den folgenden Sanktionen die Versorgung sicherzustellen – ein richtiger und wichtiger Schritt. Diesen Schritt will die Regierung nun Stück für Stück rückgängig machen und die Konzerne reprivatisieren. Das ist ein Ausverkauf unserer kritischen Energieinfrastruktur. Er zielt darauf ab, hohe private Renditen zu sichern – statt bezahlbarer Energiepreise für Haushalte und Unternehmen.

Denn der Markt allein schafft keine sichere Gasversorgung. Er macht uns extrem verwundbar. Geopolitische Verwerfungen und fossile Abhängigkeiten haben direkten Einfluss auf die Energieversorgung und die Preise, die wir dafür zahlen. Um zu verhindern, dass Energie für einen Teil der Bevölkerung unbezahlbar wird, muss der Staat handeln.

Das gilt auch in der jetzigen Situation: Die aktuell hohen Gaspreise verhindern, dass Unternehmen ausreichend für den Winter vorsorgen und Gas einspeichern. Sie spekulieren vielmehr auf ein baldiges Kriegsende und damit auf fallende Preise – ein riskantes Spiel. Die bundeseigenen Unternehmen Uniper und SEFE sollten eigentlich entgegen steuern. Doch nicht einmal sie sorgen für eine ausreichende Befüllung  ihrer Speicher. Das legt nahe, dass sie gerade in Zeiten der Reprivatisierung auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, und sich nicht am Gemeinwohl orientieren.

Als Linke im Bundestag stellen wir uns klar dagegen, mit einem öffentlichen Gut wie der Energieversorgung Rendite zu machen. Energieversorgung ist Daseinsvorsorge – wir wollen, dass sie staatlich und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet und demokratisch kontrolliert wird. So können wir der Spekulationsdynamik der Märkte entgegenwirken und dazu beitragen, dass die Gaspreise dauerhaft sinken. Auch fürs Klima ist es notwendig, die Energieversorgung öffentlich zu steuern: Denn ein geplanter Ausstieg aus dem Gas und der Rückbau überflüssiger Netzkapazitäten lassen sich nur koordiniert umsetzen – gemeinsam mit Stadtwerken, weiteren Netzbetreibern und der Industrie. Genau diese Fähigkeit geht mit der laufenden Reprivatisierung verloren.

Darum bringen wir einen Antrag in den Bundestag ein. Er fordert:

  • alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reprivatisierung von SEFE und Uniper zu stoppen und auch in Zukunft staatliche Übernahmen ohne spätere Reprivatisierung zu ermöglichen.
  • Insbesondere die Netzinfrastruktur und die Gasspeicher der beiden Unternehmen vom Verkauf auszunehmen und dauerhaft öffentlich zu betreiben.
  • die Unternehmen in eine öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Trägerstruktur zu überführen.
  • sofort Maßnahmen zu ergreifen, um eine bezahlbare und sichere Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern.

Hier geht’s zum Antrag „Energieversorgung bezahlbar sichern – Reprivatisierung von Uniper SE und SEFE GmbH stoppen“

 

 

 

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news-64256 Wed, 07 Oct 2026 11:58:41 +0200 Wir gedenken der Opfer des 7. Oktober https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/wir-gedenken-der-opfer-des-7-oktober/ Nachricht 21. Legislatur Am 7. Oktober trauern wir um die unzählige Menschen, die durch den brutalen Terrorangriff der Hamas ihr Leben verloren haben. Diese Taten sind durch nichts zu rechtfertigen. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen. Wir stehen an ihrer Seite und an der Seite all derer, die sich für einen gerechten Frieden und für Auswege aus der Logik der Gewalt einsetzen. Statement von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann, Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano zum dritten Jahrestag des Massakers vom 7. Oktober 2023: 

Der 7. Oktober ist für uns ein Tag der Trauer: Trauer um unzählige Menschen, die durch brutale Gewalt ihr Leben verloren haben. Der Terrorangriff der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen war ein ausgedehnter und systematischer Angriff, der sich vor allem gegen die Zivilbevölkerung im Süden Israels richtete. Er traf Menschen am frühen Morgen eines Schabbats und Feiertags: auf einem Musikfestival, beim Warten an der Bushaltestelle, in ihren Häusern, in den Kibbuzim, auf den Militärposten. Menschen wurden misshandelt, gefoltert, getötet und manche wurden über mehrere Jahre gewaltsam festgehalten. Auch sexualisierte Gewalt ist dokumentiert. Die vorsätzliche Tötung von Zivilpersonen, Folter, sexualisierte Gewalt, Geiselnahme und wahllose Raketenangriffe auf Israel sind Kriegsverbrechen. Diese Taten zeugen von einer Verachtung menschlichen Lebens, die sich durch nichts rechtfertigen lässt.

Der 7. Oktober war eine Zäsur. Er hat die israelische Gesellschaft tief traumatisiert, und er wirkt fort: in den Familien der Ermordeten und Verschleppten, in den zerstörten Orten des Grenzgebiets, im Gefühl der Überlebenden, dass der Boden unter ihnen nicht mehr trägt. Der Weg zu einem gerechten Frieden ist seither noch steiniger geworden. Auch in Deutschland fürchten Jüdinnen und Juden um ihre Sicherheit. Ihnen schulden wir mehr als Worte des Gedenkens. Als Linke in Deutschland ist es unsere Verantwortung, jeden Antisemitismus entschieden zu bekämpfen.

Seit dem 7. Oktober führt die israelische Regierung einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bevölkerung in Gaza, bei dem zehntausende Zivilistinnen und Zivilisten ermordet wurden. Was in Gaza passiert, ist ein Völkermord. Trotz der offiziellen Waffenruhe und immer lauter werdender Kritik setzt die israelische Regierung die Angriffe fort. Zehntausende Tote, noch mehr Verletzte, grenzenlose Zerstörung sind das Ergebnis von Netanjahus Kriegsverbrechen. Gleichzeitig führt die von ihm geschützte brutale Siedlungspolitik zu noch mehr Vertreibung und Verzweiflung. Palästinenserinnen und Palästinenser in der Region und auf der ganzen Welt fühlen großen Schmerz, Verlust und Trauer.

Wir sind es allen Opfern in Israel und Palästina schuldig, nach Wegen aus der Logik der Gewalt zu suchen, nach Wegen zu einem gerechten Frieden, der auf unteilbaren Menschenrechten und dem Völkerrecht beruht.  Ein sicheres, freies Israel wird es nur geben, wenn es ein freies, sicheres Palästina gibt. Wir stehen an der Seite derjenigen, die sich unermüdlich hierfür einsetzen – in Israel, in Palästina und in Deutschland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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news-64187 Fri, 25 Sep 2026 11:53:16 +0200 Nein zum Kahlschlag, ja zum Sozialstaat! https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/nein-zum-kahlschlag-ja-zum-sozialstaat/ Nachricht 21. Legislatur Diese Regierung muss nicht kürzen – sie will es. Denn mit einer gerechten Finanzierung wäre genug Geld in der Kasse, um die Sicherungssysteme sogar auszubauen und das Leben der Menschen besser zu machen. Diese Regierung muss nicht kürzen – sie will es. Denn mit einer gerechten Finanzierung wäre genug Geld in der Kasse, um die Sicherungssysteme sogar auszubauen und das Leben der Mehrheit besser zu machen. Höchste Zeit, dafür zu kämpfen.

Unser Sozialstaat ist in der Krise – weil er systematisch ausgeblutet wird. Die Regierung sieht dabei zu, wie die tragenden Säulen des Systems zerbröckeln: Durch Niedriglöhne und prekäre Jobs brechen den Sozialversicherungen die Einnahmen weg. Zugleich tut die Regierung nichts, um die Einnahmen nachhaltig zu erhöhen: Statt Gutverdienende und Reiche angemessen an der Finanzierung zu beteiligen, setzt sie auf rabiate Kürzungen für die Mehrheit der Menschen. Das ist kein Sachzwang – sondern eine politische Entscheidung. Denn zeitgleich werden Rekordsummen in die Rüstung gepumpt und fast jeder dritte Euro des Bundeshaushalts fließt in die Aufrüstung.

Die jüngsten Landtagswahlen haben gezeigt, dass die Bevölkerung diesen Kurs ablehnt, betont Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag: „Die Menschen haben die Politik des Kanzlers abgewählt. Alles, was er anbietet, ist Verzicht, Verzicht, Verzicht. Statt den Rechten durch eine soziale Politik das Wasser abzugraben, kürzt er inmitten einer Wirtschaftskrise die soziale Absicherung weg.“

Gegen diesen Kurs werden im ganzen Land am 26.9. Menschen unter dem Motto „Hart verdient!“ auf die Straße gehen – angestoßen von den Gewerkschaften und unter Beteiligung von Sozialverbänden und der Partei Die Linke.

Flankierend legt die Linksfraktion im Bundestag einen Antrag vor – „unser Anti-Merz-Programm für soziale Gerechtigkeit“, wie Sören Pellmann es nennt. Er ist der Gegenentwurf zur Politik der Regierung und zeigt: Ein besserer Sozialstaat ist nötig – für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und für echte Demokratie. Und er ist tatsächlich auch finanzierbar, wenn man es denn will.

Dafür müssen die Sozialversicherungen finanziell auf breite Füße gestellt werden und Menschen mit höheren Einkommen und Vermögen zur Kasse gebeten werden. Zugleich muss die öffentliche Daseinsvorsorge ausgebaut und bedarfsgerecht finanziert werden.

Wir fordern für eine solide und gerechte Finanzierung der Sozialsysteme:

  • die Umwandlung der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in eine Bürger:innenversicherung: Das würde die Beitragslast gerechter verteilen, die Beiträge senken und viel mehr Pflegeleistungen finanzieren.  
  • den Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge gezahlt werden
  • die finanzielle Stärkung der Arbeitslosenversicherung und ein Konjunkturpaket, um die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  • die Abschaffung der Schuldenbremse und eine neue Millionärssteuer, zudem eine gerechte Reform der Erbschaftssteuer und die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer.

Zudem fordern wir für eine bessere und gerechtere Gestaltung der Sozialleistungen:

  • eine Gemeinwohlorientierung in allen Bereichen des Gesundheitssystems und ein Zurückdrängen von Profitstreben und Wettbewerbsdruck
  • den Ausbau einer Pflegevollversicherung, in der die Kosten in der stationären und ambulanten Langzeitpflege komplett übernommen werden.
  • die Anhebung des Rentenniveaus auf die 53 Prozent, die den Lebensstandard sichern
  • die Stärkung von Erwerbslosen durch eine Abschaffung von Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung sowie eine Verlängerung der Bezugsdauer und eine Erhöhung der Beträge
  • die Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: von einer reinen Verwaltung des Mangels und der Abschreckung hin zu Unterstützung und Sicherheit.
  • die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut durch eine Kindergrundsicherung, die Erhöhung von Kinder- und Elterngeld und den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe
  • ein Kita-Qualitätsgesetz, die Abschaffung der Kita-Gebühren und die finanzielle Entlastung der Kommunen – sowie ein Sondervermögen für Investitionen in Kitas, Jugendeinrichtungen und Bildungsstätten.

Hier ist der gesamte Antrag zu lesen.

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news-64021 Wed, 09 Sep 2026 11:09:33 +0200 Dieser Haushalt zerstört unsere Zukunft https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/dieser-haushalt-zerstoert-unsere-zukunft/ Nachricht 21. Legislatur Die Regierung pumpt Milliarden in die Rüstung und spart den Sozialstaat kaputt. Vermögende und Superreiche bleiben verschont. Diese Politik macht das Leben der Mehrheit der Menschen schlechter – und bedroht unsere Demokratie. Die Regierung pumpt Milliarden in die Rüstung und spart den Sozialstaat kaputt. Vermögende und Superreiche bleiben verschont. Diese Politik macht das Leben der Mehrheit der Menschen schlechter – und bedroht unsere Demokratie. 

Bei der Aufrüstung kennt diese Regierung keine Grenzen: Ihrem Haushaltsplan zufolge sollen die Militärausgaben 2027 auf insgesamt rund 140 Milliarden Euro steigen, 2030 sollen es sogar über 180 Milliarden sein. Fasst man alle geplanten Militärausgaben zusammen, wird jeder dritte Euro des Bundeshaushalts für das Militär ausgegeben. Doch während bei der Aufrüstung Schulden in Rekordhöhe entstehen, bleiben Bildung, Gesundheit und Soziales weiter unter permanentem Kürzungsdruck. Eine Abschaffung oder Reform der Schuldenbremse ist nach dem Scheitern der Schuldenbremsen-Kommission vorerst vom Tisch.

"Dieser Haushalt ist ein Zukunftskiller für unseren Sozialstaat." kritisiert die Vorsitzende der Linksfraktion Heidi Reichinnek. "Und er ist ein einziges Konjunkturprogramm für die Rechtsextremen.“

Denn während immer größere Teile der Bevölkerung ihr Vertrauen in die Demokratie verlieren, setzt die Regierung ihren rabiaten Kürzungskurs fort. Sie kürzt bei Familien und bei Alleinerziehenden: beim Elterngeld, beim Kinderzuschlag und beim Unterhaltsvorschuss. Sie kürzt beim Wohngeld und lässt Millionen Menschen, die bereits jetzt mit den explodierenden Mietkosten kämpfen, allein. Inmitten einer Industriekrise, die Hunderttausende Jobs bedroht, kürzt sie bei der Grundsicherung. Und sie sorgt mit dem Sparkurs im Gesundheitswesen dafür, dass die Mehrheit der Menschen eine schlechtere Versorgung erhält und dafür noch mehr zuzahlen muss.

Für den Vorsitzenden der Linksfraktion Sören Pellmann ist es „politischer Wahnsinn“, dass die Regierung angesichts der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt unbeirrt an ihrem Kurs der Aufrüstung und des Sozialabbaus festhält: "Wenn die Union diese Gelegenheit nicht nutzt, um ihren sozialen Kahlschlag zu stoppen, dann macht sie sich zum Totengräber unserer Demokratie.“

Dass diese Regierung keinen Plan für die Zukunft hat, zeigt sich auch bei den groß angekündigten Investitionen in wirtschaftliches Wachstum. Auch hier steht sie auf der Bremse und setzt die falschen Prioritäten. Die Investitionen werden im Haushalt 2027 wieder sinken. Ob das Sondervermögen Infrastruktur für die versprochenen zusätzliche Mittel sorgt, bleibt zudem mehr als fraglich: Viele Ausgaben werden zwischen dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen, dem Klima-Transformations-Fonds und zusätzlichen Krediten für die Verteidigung hin- und hergeschoben. Statt einer offensiven Investitionspolitik handelt es sich vielfach um Taschenspielertricks.

Was gänzlich ausbleibt, ist eine Entlastung der Länder und Kommunen, die bereits jetzt am finanziellen Abgrund stehen. Marode Schulen, gesperrte Brücken und geschlossene Schwimmbäder führen den Menschen jeden Tag vor Augen, dass ihre Bedürfnisse hinten angestellt werden. „Die Kommunen brauchen sofort einen Rettungsring." so der Sprecher für Kommunalfinanzen der Linksfraktion Sascha H. Wagner.  „Das notwendige Geld ist vorhanden. Statt immer neuer Steuergeschenke für Konzerne und Vermögende brauchen wir eine gerechte Steuerpolitik, die große Vermögen, Erbschaften und Unternehmensgewinne stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzieht.“

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news-63967 Wed, 02 Sep 2026 10:34:25 +0200 Kein Jobabbau für die Rendite: Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz bei VW https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/kein-jobabbau-fuer-die-rendite-wir-kaempfen-um-jeden-arbeitsplatz-bei-vw/ Nachricht 21. Legislatur Wer die Industriekrise lösen will, muss Beschäftigte und Werke stärken, statt sie zu opfern. Wir fordern: Kein Werk ohne Zukunftsplan und Mitbestimmung der Beschäftigten, öffentliche Förderprogramme nur gegen Job- und Standortgarantien und 10.000 zusätzliche E-Busse bis 2030, damit neue Aufträge statt Stellenabbau entstehen. Anlässlich der Krise bei VW haben die Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann und die Parteivorsitzenden Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano haben ein industriepolitischen Positionspapier vorgelegt. Sie erklären: 

Die deutsche Wirtschaft steckt in einer schweren Krise. Friedrich Merz und Lars Klingbeil scheitern daran, sie zu lösen. Sie haben keine Antwort auf die anhaltende Wachstumsschwäche - und suchen die Schuld nun bei denjenigen, die sie ausbaden müssen: den Beschäftigten.

Sie arbeiten vermeintlich zu wenig, sind nicht produktiv genug und kosten zu viel. Die Wahrheit ist: Nicht die Menschen, die in der Industrie arbeiten, haben die Krise verursacht, sondern diejenigen, die in den Vorstandsetagen und Regierungskreisen die Entscheidungen treffen: Statt den Umbau der Industrie langfristig zu planen, haben sie das alte Verbrenner-Geschäft und kurzfristige Renditen gestützt – und die Entwicklung bezahlbarer E-Autos verschleppt. Statt die Zukunft der Autoindustrie aktiv zu gestalten, bleibt die Bundesregierung untätig. Die Beschäftigten und Werke aber brauchen Perspektiven über Wahlperioden hinaus.

Bei VW zeigt sich gerade exemplarisch, was das konkret bedeutet: Der VW-Konzern hat über Jahre hinweg Milliarden verdient. Doch anstatt diese Gewinne in die Entwicklung bezahlbarer E-Autos zu investieren, hat der Konzern allein in den vergangenen fünf Jahren fast 30 Milliarden Euro an seine Aktionäre ausgeschüttet. Und selbst das reicht ihnen nicht: Bis 2030 will VW seine operative Umsatzrendite mehr als verdoppeln – von derzeit rund 4 auf 8 bis 10 Prozent. Den Preis dafür sollen die Beschäftigten zahlen: mit Massenentlassungen, mit Werksschließungen, mit Zukunftsängsten. Dieser Kahlschlag könnte nach bisherigen Berichten rund 100.000 Stellen betreffen. Noch sind die Pläne nicht beschlossen. Jetzt entscheidet sich, ob die Beschäftigten für Managementfehler der VW-Bosse und ihre Renditeziele mit ihrem Job zahlen müssen  – oder ob wir gegen die Vorstandsetage eine Zukunft für die Beschäftigten und Werke durchsetzen.

Die Beschäftigten haben diese Krise nicht verursacht. Die VW-Bosse setzten viel zu lange auf hohe Margen und teure Autos und haben es versäumt, bezahlbare E-Autos zu entwickeln. In China werden E-Autos inzwischen für umgerechnet weniger als 8.000 Euro angeboten. Die Manager haben sich viel zu lange vom deutschen Exportmodell abhängig gemacht, das spätestens seit Trumps Zollpolitik keine Zukunft mehr hat: Im ersten Quartal 2026 brachen die deutschen Exporte von Autos und Autoteilen in die USA gegenüber dem Vorjahresquartal um 28,4 Prozent ein. Keine dieser kurzsichtigen Fehlentscheidungen wurde von den Beschäftigten getroffen – dennoch steht nun ihre Zukunft auf dem Spiel. Gerade im Osten darf sich die Deindustrialisierung nach 1990 nicht wiederholen. Volkswagen Sachsen beschäftigt rund 10.000 Menschen in Zwickau, Chemnitz und Dresden; Zehntausende weitere Jobs in der Region hängen daran. In Zwickau haben die Beschäftigten ein ganzes Werk auf Elektromobilität umgestellt. Dieses Wissen und diese industrielle Substanz dürfen nicht abgewickelt werden. Anstatt die Renditen der Eigentümerfamilien Porsche und Piëch sowie der übrigen Anteilseigner zu steigern, muss die Zukunft der Beschäftigten und ihrer Familien gesichert werden. Volkswagen ist vor allem denen verpflichtet, die den Konzern aufgebaut haben: den Beschäftigten am Band, in der Entwicklung und in der Verwaltung. Die Zukunft der Industrie darf nicht kurzfristigen Renditen geopfert werden. Stattdessen braucht es jetzt drei Dinge:

1. Schutz vor Abwicklung: Kein Werk ohne Zukunftsplan – Beschäftigte müssen mitentscheiden über ihre Zukunft

Es kann nicht sein, dass Konzernvorstände Werke schließen, Tausende Beschäftigte vor die Tür setzen und Maschinen abbauen, bevor überhaupt eine Alternative geprüft wurde. Deshalb fordern wir ein Jobsicherungs-Gesetz für größere Industriebetriebe und Standorte von besonderer regionaler oder industriepolitischer Bedeutung. Sobald eine Werksschließung oder massiver Stellenabbau angekündigt wird, muss eine Schutzfrist greifen: Während dieser Zeit darf es keine betriebsbedingten Kündigungen geben und zentrale Maschinen dürfen nicht abgebaut werden, solange eine industrielle Alternative geprüft wird. Will ein Konzern einen Standort anschließend trotzdem aufgeben, müssen die öffentliche Hand sowie von den Beschäftigten getragene Genossenschaften oder Gesellschaften ein gesetzliches Vorkaufs- und Übernahmerecht erhalten.

Über die Zukunft eines Werks müssen die Beschäftigten mitentscheiden. Sie kennen die Abläufe, die Produktion und die Potenziale ihrer Betriebe. Doch heute können Betriebsräte Konzepte entwickeln, um Standorte und Arbeitsplätze zu retten – die Geschäftsführung kann sie einfach ignorieren. Wir fordern deshalb, das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern und Betriebsräten ein erzwingbares Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei allen Fragen der Beschäftigungssicherung zu geben. Bei Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen sowie bei Werksschließungen und Verlagerungen müssen sie verbindlich mitentscheiden. Wer jeden Tag im Werk arbeitet, darf nicht erst informiert werden, wenn die Vorstandsetage längst über den eigenen Arbeitsplatz entschieden hat. Auch auf Unternehmensebene braucht es mehr Macht für die Beschäftigten: In allen privaten und öffentlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten muss echte paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat gelten.

Bei VW gibt es darüber hinaus schon heute einen Hebel, mit dem der Standortabbau verhindert werden kann: den Einfluss des Landes Niedersachsen. Blume will nicht nur Jobs abbauen und Investitionen kürzen, sondern auch die Macht im Konzern neu ordnen. Innerhalb der Kernmarke könnten neue Aktiengesellschaften entstehen, etwa für Komponentenwerke. Damit könnte der Einfluss des VW-Gesetzes auf diese Bereiche geschwächt werden, das Niedersachsen besondere Mitspracherechte bei Volkswagen gibt: Für die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten ist im Aufsichtsrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Niedersachsen muss diesen Einfluss nutzen: Das Land muss gemeinsam mit der Arbeitnehmerseite jeden weiteren Standortabbau verhindern und seine Sperrminorität gegen Umstrukturierungen einsetzen, die das VW-Gesetz oder die Rechte der Beschäftigten schwächen.

Falls im industriellen Umbau trotzdem Arbeitsplätze wegfallen, dürfen die Beschäftigten nicht die Rechnung dafür bezahlen. Betroffene müssen über eine Beschäftigungsgesellschaft in neue Arbeit oder Weiterbildung in der Region vermittelt werden. Während der Weiterbildung müssen 90 Prozent des letzten Gehalts abgesichert sein. Finanziert wird das Weiterbildungsgeld anteilig durch die Agentur für Arbeit und einen Weiterbildungsfonds, in den die Unternehmen einzahlen.

2. Den Umbau finanzieren: Transformationsfonds nur gegen sichere Jobs und Standorte

Die Konzerne haben jahrelang Milliarden verdient und ausgeschüttet. Jetzt darf der industrielle Umbau nicht auf dem Rücken der Beschäftigten stattfinden. Wo Investitionen notwendig sind, muss der Staat den Umbau unterstützen – aber öffentliche Milliarden sind kein Geschenk an Konzernvorstände und Aktionäre. Wir fordern einen staatlichen Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich, der die Umrüstung bedrohter Autowerke finanziert. Für VW und andere Konzerne gilt dabei: kein öffentliches Geld ohne Gegenleistung. Fördermittel, Bürgschaften, günstige öffentliche Kredite und Industriestrom müssen an einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan sowie an langfristige Job-, Standort- und Tarifgarantien geknüpft werden. Wo öffentliche Gelder an Unternehmen fließen über den Transformationsfonds, muss der Staat im Gegenzug Anteile und Einfluss erhalten. Wenn Konzerne diese Zusagen brechen, müssen erhaltene Fördermittel zurückgezahlt werden und der Anspruch auf weitere Unterstützung erlischt.

Zudem kann es nicht sein, dass Beschäftigte um ihre Existenz fürchten, während sich die VW-Chefetage Millionen auszahlt. VW-Chef Oliver Blume zahlte sich 2025 einen Jahresbonus von mehr als 2 Millionen Euro aus und insgesamt mehr als 6 Millionen Euro. Wir fordern, Manager- und Vorstandsgehälter inklusive Boni gesetzlich auf höchstens das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen zu begrenzen. Für Konzerne, die öffentliche Förderung, günstige Kredite, Bürgschaften oder staatliche Beteiligungen erhalten, gilt zusätzlich: keine Boni für Manager, solange öffentliche Gelder fließen. Wenn die VW-Bosse Werke dicht machen wollen, müssen öffentliche oder genossenschaftliche Übernahmen möglich sein. Die Werke sollen erhalten und für zivile Zukunftsproduktion umgerüstet werden. Produktionshallen, Maschinen und das Wissen Tausender Beschäftigter gehören nicht auf den Schrott, nur weil die Renditeerwartungen der Vorstandsetage nicht erfüllt werden.

3. Keine Fabrik darf stillstehen: Neue E-Busse müssen vom Band laufen statt Stellenabbau

Die deutschen VW-Werke laufen dieses Jahr im Schnitt mit rund 81 Prozent ihrer Kapazität. Bis 2030 könnten es nur noch 73 Prozent sein. Besonders hart könnte es den Standort Zwickau treffen, wo die Auslastung von 88 auf 42 Prozent fallen könnte. Eine geringe Auslastung ist kein Argument für Werksschließungen, sondern ein Auftrag, neue Produktion und neue Nachfrage zu schaffen. Deutschland braucht dringend bessere Bus- und Bahnverbindungen – und gleichzeitig brauchen die Werke neue Aufträge.

Deshalb fordern wir eine Mobilitätsgarantie für jeden Menschen an jedem Ort in Deutschland: Jede Ortschaft muss tagsüber mindestens stündlich mit Bus oder Bahn erreichbar sein, nachts braucht es ein Grundangebot. Dafür müssen als erster Schritt bis 2030 10.000 zusätzliche E-Busse bestellt werden. Der Bund muss dafür bestehende Förderprogramme für die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen und für den Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöhen. Damit der Verkehrssektor bis 2045 klimaneutral wird, muss der Ausbau anschließend deutlich beschleunigt werden: Bis 2045 muss die E-Bus-Flotte auf mehr als 100.000 Fahrzeuge anwachsen.

Der Staat muss seine Macht als Großkunde nutzen. Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Verkehrsunternehmen müssen ihre Bedarfe bündeln und langfristige Aufträge für E-Busse, Kleinbusse und andere Fahrzeuge vergeben, die für die Verkehrswende gebraucht werden. So entstehen verlässliche Aufträge statt weiterer Stilllegung. Auch Recycling und Kreislaufwirtschaft für Batterien, Rohstoffe und Fahrzeugteile müssen ausgebaut werden. Hier können neue Wertschöpfung und sichere Industriearbeitsplätze entstehen.

Die neuen Aufträge müssen dort Beschäftigung schaffen, wo heute Arbeitsplätze bedroht sind. Nicht jedes Autowerk kann morgen komplette Linienbusse bauen. Aber Werke können E-Kleinbusse, günstige und leichte E-Autos, Batterien, Antriebe und Komponenten produzieren. In Osnabrück wollen die VW-Bosse militärische Fahrzeuge produzieren, obwohl das Werk bereits elektrische MOIA-Shuttles entwickelt und gebaut hat und die Produktion elektrischer Kleinbusse technisch möglich ist. Es kann nicht sein, dass die einzige Alternative zur Werksschließung Rüstungsproduktion sein soll. Land und Bund müssen deshalb bereit sein, in Osnabrück einzusteigen und gemeinsam mit den Beschäftigten eine zivile Zukunftsproduktion aufzubauen – mit E-Kleinbussen, Shuttles und anderen Fahrzeugen für die Mobilitätswende.

Neben öffentlichen Aufträgen müssen E-Autos für mehr Menschen bezahlbar sein. Wir fordern nach französischem Vorbild ein KfW-Sozialleasing ohne Anzahlung für Menschen mit kleineren Geldbeuteln. Die Leasingrate wird am Haushaltseinkommen gestaffelt und auf ein für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbares Niveau begrenzt. Kauf- und Leasingförderung konzentrieren wir auf kleine und bezahlbare Fahrzeuge. So entsteht Nachfrage nach kleinen und bezahlbaren E-Autos statt nach immer größeren und teureren SUVs. Je mehr Wertschöpfung und Batterieproduktion in Europa stattfinden und je klimafreundlicher Produktion und Transport sind, desto höher die Förderung. VW hat den ID. EVERY1 für 2027 mit einem Grundpreis von rund 20.000 Euro angekündigt. Wir nehmen VW beim Wort: 20.000 Euro müssen 20.000 Euro heißen – und das Auto muss 2027 kommen.

Für uns gilt: Wer öffentliche Hilfe will, muss Jobs sichern. Wer ein Werk verlagern will, braucht die Zustimmung der Beschäftigtenvertretung. Und wer ein Werk nicht mehr will, darf nicht verhindern, dass die Beschäftigten es weiterführen. Nicht die Beschäftigten müssen für die Fehler der Chefetagen bezahlen. Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz und jedes Werk.

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news-63945 Wed, 26 Aug 2026 18:39:40 +0200 Mieten deckeln - schnell und wirksam https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/keine-ausreden-mehr-mieten-deckeln-jetzt/ Nachricht 21. Legislatur Die Bundesregierung weigert sich, die Abzocke auf dem Wohnungsmarkt zu stoppen. Dabei gibt es eine Lösung. Unser Gutachten bestätigt: Ein bundesweiter Mietendeckel ist verfassungskonform und wirksam. Die Bundesregierung weigert sich, die Abzocke auf dem Wohnungsmarkt zu stoppen. Dabei gibt es eine Lösung. Unser Gutachten bestätigt: Ein bundesweiter Mietendeckel ist verfassungskonform und wirksam.

Millionen Menschen leben in Angst vor der nächsten Mieterhöhung. Doch die Regierung? Tut nichts. Weder treibt sie den Bau bezahlbarer Wohnungen voran, noch schafft sie Gesetze, um die Abzocke zu stoppen. Sie will der Immobilienlobby nicht das Geschäft verderben. Die macht weiter ungestört Rendite auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern.

Die bisherigen Gesetze sind zahnlos

Seit 2016 wurden die Mieten in den 14 größten deutschen Städten um über 43 Prozent erhöht. Auch in kleinen Städten sind sie deutlich gestiegen. Das zeigt: Die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, hat keine Wirkung. Auch extremer Mietwucher wird viel zu selten verfolgt. Ein wirksames Gesetz gegen die Abzocke auf dem Wohnungsmarkt fehlt! Darum wollen wir einen bundesweiten Mietendeckel, der den Mieten-Notstand schnell und effektiv stoppt: Das Gesetz würde die bisherigen Regelungen schärfen und vereinfachen. Es kann die Mieten auf bezahlbarem Niveau stabilisieren und überhöhte Mieten absenken.

Mieten deckeln ist möglich

Die Linke hat als Teil der Berliner Landesregierung 2020 schon einmal einen Mietendeckel eingeführt. Im ersten Schritt wurden Mieterhöhungen gestoppt. Danach wurden Mieten oberhalb einer festgelegten Grenze abgesenkt. Für über 1,5 Millionen Haushalte sind die Mieten damals um durchschnittlich 6 Prozent gesunken. Bei Neuvermietungen gaben die Preise um 10 Prozent nach. Der Deckel war ein voller Erfolg. Doch CDU und FDP klagten für ihre Freunde von der Immobilienlobby vor dem Bundesverfassungsgericht. Und das entschied: Das Gesetz kann nicht von einem Bundesland, sondern nur vom Bund eingeführt werden. Darum setzen wir uns jetzt gemeinsam für einen bundesweiten Mietendeckel ein.

Unser Plan gegen den Mieten-Notstand

Als Sofortmaßnahme fordern wir einen Mieten-Stopp. Damit die Preise nicht weiter explodieren, frieren wir die Mieten für einen begrenzten Zeitraum bundesweit ein. Dafür können wir die Regelungen anpassen, die es schon gibt. Unsere langfristige Lösung ist der Mietendeckel – ein Gesetz, das die Mieten dauerhaft begrenzt.

Wir brauchen einen bundesweiten Mietendeckel, um…

…die Explosion der Mietpreise zu stoppen: Mit dem Mietendeckel können wir Mieterhöhungen überall streng begrenzen. Wo große Wohnungsnot herrscht, werden sie verboten.

…richtig zu deckeln: passgenau für jeden Ort: Der Mietendeckel legt für jede Region verbindliche Mietobergrenzen fest. Die Maßnahmen richten sich danach, wie angespannt der Wohnungsmarkt vor Ort ist. Zudem orientiert sich der Deckel an einem neuen, realistischen Mietspiegel – dem Durchschnitt aller Mieten. Hohe Preissprünge bei neuen Verträgen machen wir unmöglich.

…überhöhte Mieten konsequent abzusenken: Mietwucher wird strenger verfolgt. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, werden überhöhte Mieten grundsätzlich abgesenkt. Damit haben Mieterinnen und Mieter direkt mehr Geld in der Tasche.

Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wollen wir zusätzlich ein öffentliches Investitionsprogramm für soziale, gemeinnützige und dauerhaft bezahlbare Wohnungen auflegen.

Alle Informationen zum Mietendeckel-Konzept und dem Gutachten der Linksfraktion sind hier zu finden.

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news-63941 Wed, 26 Aug 2026 10:58:20 +0200 Hitzesicher wohnen für alle https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/lebensraeume-vor-hitze-schuetzen/ Nachricht 21. Legislatur Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Über 14 000 Menschen sind in diesem Jahr an den Folgen der Hitzewellen gestorben. Viele Wohnungen werden zur Hitzefalle. Doch die Bundesregierung tut nichts, um die Bevölkerung zu schützen. Wir fordern schnelles Handeln und Unterstützung für die Kommunen. Über 14 000 Menschen sind in diesem Jahr an den Folgen der Hitzewellen gestorben. Viele schlecht sanierte Wohnungen werden zur Hitzefalle. Doch die Bundesregierung tut nichts, um die Bevölkerung zu schützen. Wir fordern ein umfassendes Konzept für den Hitzeschutz im Bereich Wohnen und schnelle Hilfe für die Kommunen.

Die Klimakrise ist längst da. Und sie ist keine Naturkatastrophe, der alle gleichermaßen ausgeliefert sind: Der Hitzesommer trifft vulnerable Gruppen und Menschen mit wenig Geld am härtesten. Während alte Menschen in Pflegeheimen und Kinder in der Kita unter unzumutbaren Temperaturen leiden, während Mieterinnen in ihren schlecht sanierten Wohnungen schwitzen und Wohnungslose ums Überleben kämpfen, können sich die Entscheidungsträger in klimatisierte Räume zurückziehen – und das Problem ignorieren.

Die Bundesregierung tut bislang nichts, um die Lebensräume für die Bevölkerung hitzesicher zu machen. Den Kommunen versagt sie eine substanzielle Unterstützung bei der Klima-Anpassung. Dabei ist Hitzeschutz nicht nur eine Frage der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit. Es geht auch darum, als Gesellschaft und als Staat in den kommenden Krisen handlungsfähig zu bleiben und unsere vitalen Infrastrukturen zu schützen.

Darum legen wir als Linksfraktion ein Forderungspapier mit konkreten Maßnahmen vor.

 

Lebensräume hitzesicher machen - unser Plan zum Hitzeschutz beim Wohnen

1. Mieter:innen vor Hitze schützen - Hitzeschutz im Mietrecht verankern

Analog zum Arbeitsstättenrecht ist eine gesetzliche Höchsttemperatur für Wohnräume von max. 26 Grad - wie vom Deutschen Mieterbund gefordert - festzulegen. Wenn für mehrere Tage hintereinander die Temperatur in der Wohnung über 26 Grad steigt und die Wohnung nicht über angemessene Hitzeschutzmaßnahmen verfügt, muss dies als Mietminderungsgrund anerkannt werden. Steigt die Temperatur in der Wohnung für mehrere Tage über 30 Grad, muss eine entsprechend stärkere Mietminderung möglich sein. Darüber hinaus soll der Druck auf Vermieter:innen erhöht werden, sinnvolle Hitzeschutzmaßnahmen zu treffen.

2. Keine Mieterhöhungen durch energetische und klimaanpassende Sanierungen

Hitzefallen sanieren und Mieterinnen und Mieter schützen: Besonders hitzebelastete Wohnquartiere müssen gezielt saniert und Wohnungen dauerhaft vor Überhitzung geschützt werden. Gerade Menschen mit wenig Geld leben häufig in schlecht gedämmten Gebäuden, die sich im Sommer besonders stark aufheizen. Die Kosten der Sanierung dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden: Sanierte Wohnungen müssen langfristig bezahlbar bleiben und einer klaren Mietpreisbegrenzung und Sozialbindung unterliegen.

3. Hitzeschutzkonzepte für vulnerable Gruppen gesetzlich verankern

Nur durch das Wissen und die Kooperation von medizinischen und sozialen Diensten, pflegenden Angehörigen, Ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen können wir in den Wohnungen und auf der Straße Menschenleben retten. Klare Zuständigkeiten und Abläufe müssen sicherstellen, dass bei amtlichen Hitzewarnungen Gesundheitschecks und Hausbesuche organisiert und obdachlose Menschen durch aufsuchende Hilfs- und Rettungsteams („Hitzebusse“) versorgt werden. Verbindliche Hitzeschutzkonzepte müssen diese Strukturen aufgreifen, miteinander vernetzen und ihre Finanzierung absichern. Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas und andere soziale Einrichtungen müssen durch wirksame bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen konsequent hitzefest gemacht und die dafür notwendigen Sanierungen finanziert werden.

4. Stadt und Land: klimagerecht für alle

Abkühlung darf keine Frage von Geldbeutel und Wohnort sein: Schwimmbäder und öffentliche Badestellen müssen für alle zugänglich sein. Grünflächen, Schatten und Orte zur Erholung gehören in jedes Wohnviertel. Wo die Hitze am stärksten ist, muss zuerst entsiegelt, begrünt und für Schatten gesorgt werden. Eine sorgende Stadt der kurzen Wege schaffen: Soziale Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Nahversorgung und Orte der Begegnung müssen gesichert und wohnortnah ausgebaut werden - für klimaresiliente Quartiere, in denen vulnerable Gruppen geschützt werden und alltägliche Bedürfnisse zu Fuß erreichbar sind.

5. Immobilienprofite für sozialen Hitzeschutz heranziehen

Steuerprivilegien für Immobilienunternehmen müssen abgebaut und die zusätzlichen Einnahmen in soziale Klimaanpassung und den hitzefesten Umbau von Wohngebäuden investiert werden. Wer öffentliche Mittel für Sanierung und Klimaanpassung erhält, muss im Gegenzug dauerhaft bezahlbare Mieten garantieren – ohne überhöhte Modernisierungsumlagen.

AG Wohnen der Fraktion die Linke im Bundestag

 

 

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news-63661 Thu, 02 Jul 2026 12:43:19 +0200 Nebelkerze statt Riesenreform https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/nebelkerze-statt-riesenreform/ Nachricht 21. Legislatur Das Reformpaket der Bundesregierung ist Augenwischerei: Halbherzige Entlastungen bei der Einkommensteuer werden durch massive Kürzungen beim Sozialstaat wieder zunichte gemacht. Das ist kein Programm für den Aufschwung, sondern ein Programm der Ignoranz. Das Reformpaket der Bundesregierung ist Augenwischerei: Halbherzige Entlastungen bei der Einkommensteuer werden durch massive Kürzungen beim Sozialstaat wieder zunichte gemacht. Das ist kein Programm für den Aufschwung, sondern ein Programm der Ignoranz. Die Parteivorsitzenden der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano, sowie die Fraktionsvorsitzenden, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, erklären in einer gemeinsamen Stellungnahme:

Jeden Morgen stehen Millionen Menschen auf, gehen arbeiten, pflegen Angehörige, ziehen Kinder groß und halten dieses Land am Laufen. Das sind dieselben Menschen, die seit Jahren für die Krisen zahlen: explodierende Mieten, teurer Einkauf, hohe Energiekosten und gleichzeitig sägt die Regierung Stück für Stück am Sozialstaat. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Koalition ihr angeblich großes Reformpaket. Aber statt Lösungen gibt es Nebelkerzen: strengere Regeln bei der Krankschreibung, halbherzige Entlastungen bei der Einkommensteuer und kosmetische Korrekturen bei der Reichensteuer. Das ist kein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, sondern ein Programm des Misstrauens und der Ignoranz.

Die Steuerreform wird als Entlastung für die arbeitende Mitte verkauft, ist aber ein Taschenspielertrick: Was die Regierung bei der Steuer zurückgibt, ist nicht viel mehr als der Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation. Zudem holt sie es sich an anderer Stelle durch ihre massiven Einschnitte beim Sozialstaatskahlschlag wieder zurück. Ein paar Euro weniger Steuern gleichen höhere Lebenshaltungskosten, unsichere Renten und steigende Belastungen im Gesundheitswesen nicht aus, und die Finanzierung bleibt weitgehend unklar.

Mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und der Pflicht zur Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag stellt die Regierung Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht. Befristete Verträge sollen künftig bis zu vier Jahre dauern und sechsmal verlängert werden können. Das heißt: mehr und länger arbeiten in unsichereren Jobs, sich von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag hangeln ohne sichere Planbarkeit. Gleichzeitig verschiebt die Regierung die Debatte über den 8‑Stunden‑Tag in die Zeit nach der Sommerpause. Der nächste Angriff auf die Rechte der arbeitenden Menschen ist bereits in Sicht.

Beim Wohnen erklärt die Bundesregierung nicht den explodierenden Mieten den Kampf, sondern der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen. Der Vonovia‑Kanzler schützt große Wohnungskonzerne, während Mieterinnen und Mieter mit steigenden Mieten und Wohnungsknappheit allein gelassen werden.

Es braucht jetzt echte Entlastungen, bezahlbaren Wohnraum, sichere Renten und einen starken Sozialstaat. Stattdessen legt die Regierung eine groß inszenierte Nebelkerze vor, deren Finanzierung unklar ist und deren Maßnahmen neue Probleme schaffen. Dieses Reformpaket ist unsozial und unseriös. Wir werden diesem Kurs des Sozialstaatskahlschlags und des Misstrauens entschieden entgegentreten: im Parlament und an der Seite der Menschen, die dieses Land Tag für Tag am Laufen halten.

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news-63629 Fri, 26 Jun 2026 17:51:43 +0200 Wer die Demokratie schützen will, muss sie ausweiten https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/demokratie-ist-nicht-einfach-da-sie-muss-jeden-tag-verteidigt-werden/ Nachricht 21. Legislatur Unsere Demokratie ist unter Druck. Um sie zu verteidigen, müssen wir in die Offensive gehen und die Grundrechte stärken. Indem wir Meinungs- und Versammlungsfreiheit besser schützen, das Wahlrecht ab 16 durchsetzen und Rechtsschutz für alle sichern. Unsere Demokratie ist unter Druck: durch Angriffe von rechts, durch Eingriffe des Staates und durch übermächtige Digitalkonzerne. Um unsere Grundrechte zu verteidigen, müssen wir in die Offensive gehen. Indem wir Meinungs- und Versammlungsfreiheit besser schützen, das Wahlrecht ab 16 durchsetzen und Rechtsschutz für alle sichern. 

Mit drei parlamentarischen Initiativen will die Linksfraktion demokratische Rechte umfassend stärken und verteidigen. Die Vorschläge reichen von einem besseren Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit über die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bis hin zu einer Grundgesetzänderung, die das Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand ausdrücklich verankern soll.

Im Zentrum steht ein Grundsatzantrag zur Stärkung der Demokratie. Denn die demokratischen Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung sind gefährdet – sie werden von rechten Akteuren angegriffen und zudem durch staatliche Repression ausgehöhlt. Rechte Kräfte missbrauchen die Meinungsfreiheit als Kampfbegriff, um unliebsame Stimmen einzuschüchtern und zu diffamieren. Mit der Forderung nach vermeintlicher „Neutralität“ greifen sie demokratische Grundwerte an. Zugleich werden von Seiten des Staates polizeiliche Befugnisse ausgeweitet, das Versammlungsrecht wird zunehmend eingeschränkt und Meinungsäußerungen werden strafrechtlich verfolgt. Dazu kommt der wachsende Einfluss großer profitgetriebener Digitalkonzerne, die immer größere Macht über die Öffentlichkeit ausüben. In dieser Situation dürfen wir nicht zusehen – wir müssen klar Partei ergreifen für Demokratie und Grundrechte.

Demokratie erfordert echte Teilhabe: Darum zielt ein zweiter Antrag darauf, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Denn schon heute dürfen Jugendliche in vielen Wahlen auf kommunaler, Landes- und europäischer Ebene wählen. Warum sollten sie nicht auch bei Bundestagswahlen mitstimmen, deren Ergebnis auch ihre Zukunft betrifft? Auch die Wahlrechtskommission teilt die Forderung – denn ein früher Zugang zu Wahlen stützt die spätere Wahlbeteiligung.

Um sich gegen Rechtsverletzungen wehren zu können, ist ein Zugang zu rechtlicher Vertretung wichtig. Darum bringt die Fraktion ebenfalls einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes ein. Er soll jeder Person das Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand garantieren, sowohl vor Gericht wie auch in außergerichtlichen Angelegenheiten. Das soll den gleichen Zugang zum Recht stärken und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft verfassungsrechtlich absichern. Denn Rechte auf dem Papier sind wertlos – wenn nicht alle die Mittel haben, sie auch einzufordern.

Hier geht’s zu den Anträgen:

Antrag: Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen

Antrag: Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)

 

 

 

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news-63511 Sat, 13 Jun 2026 11:16:00 +0200 FVK-Erklärung: Frontalangriff gegen soziale Sicherungssysteme zurückweisen – fatale Auswirkungen auf Menschen, Länder und Kommunen verhindern https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/fvk-erklaerung-frontalangriff-gegen-soziale-sicherungssysteme-zurueckweisen-fatale-auswirkungen-auf-menschen-laender-und-kommunen-verhindern/ Nachricht 21. Legislatur Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz (FVK) der Linksfraktionen im Bundestag, den Landesparlamenten und im Europaparlament hat sich bei ihrer Beratung am Wochenende in Berlin mit Expert:innen zu den von der Bundesregierung geplanten Sozialstaatsreformen und insbesondere den Reformvorschlägen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung ausgetauscht und eine Erklärung beschlossen Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz (FVK) der Linksfraktionen im Bundestag, den Landesparlamenten und im Europaparlament hat sich bei ihrer Beratung am Wochenende in Berlin mit Expert:innen zu den von der Bundesregierung geplanten Sozialstaatsreformen und insbesondere den Reformvorschlägen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung ausgetauscht und eine Erklärung beschlossen:

Seit diese Bundesregierung im Amt ist, vergeht kaum eine Woche ohne die Ankündigung neuer Angriffe auf den Sozialstaat. Sei es durch angedrohte Erhöhungen der Lebensarbeitszeit, die Abwicklung des vor über hundert Jahren erkämpften 8-Stunden-Tages oder eine Schwächung der sozialen Sicherungssysteme. Von Krankenkassen bis Pflege. Von erhöhtem Druck auf Erwerbslose, Studierende, Familien bis zu weitreichenden Einschränkungen und Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bei der Inklusion.

Die Behauptung, Deutschland könne sich den Sozialstaat in der bestehenden Form nicht mehr leisten, ist grundfalsch. Der Sozialstaat ist nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit, er ist auch die Voraussetzung dafür, dass so viele Menschen wie möglich produktiv tätig sein können. Von 2005 auf 2025 ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 9 Prozent gestiegen, bei den von Arbeitnehmer*innen geleisteten Stunden sogar um 17 Prozent. Das war das Ergebnis von Kita-Garantie, Ganztagsausbau und steigender Frauenerwerbsquote, aber auch von Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung. Der Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrenten an allen Renteneintritten ist zwischen 2000 und 2024 von 20 Prozent auf 16 Prozent gefallen – nicht zuletzt durch den Personalaufbau im Gesundheitswesen. Weniger Sozialstaat macht arm: nicht nur die Menschen, sondern auch die Volkswirtschaft.

Dennoch will die Bundesregierung das auf breiter Front zurückdrehen, weil sie höheren Einkommen und Unternehmen nicht zumuten will, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Der Reichtum einer kleinen Gruppe Hochvermögender und das Wachstum der Dax-Dividenden (+37 Prozent von 2019 auf 2024) spricht Bände. Die Gesamtbelastung mit Steuern und Sozialversicherung nach Einkommen ist nicht mehr progressiv, sondern degressiv: Wer am meisten hat, kommt am billigsten weg. Aber diesen Zustand zu beenden, ist offenbar tabu. Die Bundesregierung zeigt, für wen sie Politik macht: für die Reichen in diesem Land, deren Vermögen auch dank Steuererleichterungen und Wirtschaftssubventionen immer weiter wachsen. Diejenigen, die heute schon nicht wissen, wie sie über die Runden kommen, sollen hingegen den Gürtel noch enger schnallen. Wo Armut bereits heute Alltag ist, kann aber kein Gürtel enger geschnallt, keine Absicherung abgesenkt und keine Versorgung verschlechtert werden.

Als Vorsitzende der Linken Landtagsfraktionen und der Bundestags- und Europafraktion sind wir entsetzt über die aktuellen Debatten. Wir warnen eindringlich vor den Folgen der in Aussicht stehenden Kürzungen konkret vor Ort, in den Ländern und Kommunen.

Als Linke stehen wir mit unseren Sorgen nicht allein. An der Seite von Verbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Bündnissen protestieren wir gegen den sozialen Raubbau und arbeiten an einer solidarischen Lösung für die Herausforderungen unserer Zeit. Ohne Umverteilung und gerechte Besteuerung des anwachsenden Reichtums werden wir die öffentlichen Haushalte nicht in die Lage versetzen, Armut zu bekämpfen, die Transformation der Wirtschaft zu flankieren und entschlossenen Klimaschutz zu betreiben. Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung werden soziale Sicherungssysteme und der gesellschaftliche Zusammenhalt nachhaltig beschädigt, wodurch sich Armut und Ungleichheit weiter verschärfen. Das sorgt nicht für Wirtschaftswachstum, sondern ist Wasser auf den Mühlen der extrem Rechten.

In zwei Wochen tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Damit werden Totalsanktionen und sogar die Streichung der Kosten der Unterkunft möglich. Härtere Sanktionen werden absehbar mehr Menschen in Existenznot treiben – im schlimmsten Fall bis hin zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. Die Legende der angeblichen „Totalverweigerer“ hat die Bundesregierung jetzt in Gesetzesform gegossen. Dabei zeigen zahlreiche Statistiken und Studien, dass ein Großteil der leistungsbeziehenden Menschen entweder Kinder und Jugendliche sind, Care-Arbeit leisten oder bereits arbeiten – aber zu Löhnen, die nicht zum Leben reichen. Regelsätze wie die Sätze für Unterkunft und Heizung (KdU) reichen schon jetzt in vielen Fällen nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Die pauschalisierenden und diffamierenden Debatten um „Totalverweigerer“ und „systematische Ausnutzung des Sozialstaats“ spalten die Gesellschaft weiter. Es ist ein gezieltes Gegeneinander-Ausspielen von denen, die prekäre Jobs haben, gegen die, die nur in Teilzeit arbeiten können oder gar keine Arbeit haben. So wird bewusst verhindert, dass Menschen sich gemeinsam für eine gute Absicherung bei Arbeitslosigkeit einsetzen. Dabei wäre das im Interesse aller, da erfahrungsgemäß in Krisenzeiten als erstes diejenigen entlassen werden, die prekäre Jobs ausüben.

Die Behauptung, Arbeit würde sich gegenüber der Grundsicherung nicht lohnen, ist vielfach widerlegt. Seit der Wohngeld-plus-Reform und dem Kinderzuschlag liegen Vollzeiteinkommen auch bei ungünstigen Familienkonstellationen zuverlässig immer deutlich über den Einkommen aus der Grundsicherung. Die Erwerbsquote ausländischer Staatsangehöriger ist seit 2005 stärker gestiegen als in der Gesamtbevölkerung, die Erwerbsquoten Geflüchteter sind nach 7-8 Jahren Aufenthalt hoch. Das infame Bild einer faulen Bevölkerung hat mit der Realität nichts zu tun.

Bis zur Sommerpause plant die Koalition, ihre Reformpakete unter anderem für die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Pflegeversicherung zu beschließen. Es ist absehbar, dass auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe deutliche Einschnitte forciert werden. Den aktuellen Reformansätzen vorangegangen sind die Verschärfung des Bürgergelds als Grundsicherung und die Zusammenstreichung von Integrationskursen. Finanzierungsprobleme sollen nicht durch eine gerechtere Einnahmepolitik wie Besteuerung gelöst werden, sondern durch Leistungskürzungen, höhere Eigenbeteiligungen von Versicherten, die Umsteuerung individueller Rechtsansprüche in pauschale Leistungen und stärker kontrollierbare Angebote. Das ist kein Reformprogramm! Das ist sozialer Rückbau – und wir werden ihn nicht hinnehmen. Egal ob im Bundestag, den Landesparlamenten, dem Bundesrat oder der öffentlichen Debatte: Wir sind vorbereitet und werden uns an der Seite von Gewerkschaften und Sozialverbänden den Kürzungsplänen der Bundesregierung entschlossen entgegenstellen.

„GKV-Belastungsgesetz“

Das deutsche Gesundheitssystem ist für die Versicherten schon heute teuer, ohne dass die Versorgungsqualität im internationalen Vergleich entsprechend hoch wäre. Statt mit einer solidarischen Bürgerversicherung alle Menschen und Einkommensarten an der Finanzierung des Systems gerecht zu beteiligen, setzt die Bundesregierung auf Mehrbelastung für Versicherte. Sie will mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz ein Vorhaben durch Bundestag und Bundesrat prügeln, das nicht nur erkrankte Menschen deutlich stärker belastet, sondern auch die Krankenhäuser und damit die Länder und Kommunen finanziell stark belastet. Auch ist absehbar, dass sich damit der Pflegeaufbau zurückdreht und die Arbeitsbedingungen in der Pflege massiv verschlechtern werden.

Gleichzeitig kommt der Bund nicht seiner Verpflichtung nach, auskömmliche Versicherungsbeiträge für Erwerbslose zu zahlen, und spart so weiterhin jedes Jahr Milliarden auf Kosten der gesetzlich Versicherten. Das Gesundheitssystem lässt sich aber langfristig nur finanziell absichern und verbessern, wenn auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, statt durch Beihilfe und private Kassen bevorteilt zu werden, und Einkommen aus Kapitalerträgen und Vermietung mit einzahlen.

Während der Titel des Gesetzes „Stabilität“ verspricht, bewirkt der Inhalt das Gegenteil: eine systematische Mehrbelastung der Versicherten – insbesondere von Geringverdienenden und chronisch Kranken. Nach eigenen Schätzungen der Bundesregierung steigt die Belastung durch Zuzahlungen für Patient*innen 2027 um 1,9 Milliarden Euro auf insgesamt 6,9 Milliarden Euro jährlich. Familienversicherte sollen einen Sonderzuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens des Hauptversicherten zahlen – ohne jede Beteiligung der Arbeitgeberseite.

Zuzahlungen belasten kranke Menschen weitgehend unabhängig von ihrem Einkommen und verlagern Gesundheitskosten aus der paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung auf die Versicherten. Sie gehen noch weiter weg vom Grundsatz, dass höhere Einkommen stärker belastet werden müssen als niedrige. Was Versicherte bei den Beiträgen scheinbar einsparen, zahlen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen über Zuzahlungen in mehrfacher Höhe wieder zurück. Für chronisch Kranke ist das kaum leistbar. Da Armut bekanntermaßen krank macht, werden so von Armut betroffene Menschen strukturell übermäßig belastet. Die Finanzkommission Gesundheit, auf die sich die Bundesregierung beruft, hat die Erhöhung der Zuzahlungen in die niedrigste Empfehlungskategorie eingestuft – mit der Begründung, dass sie medizinisch notwendige Behandlungen verhindern und das Gesundheitssystem insgesamt teurer machen. Die Bundesregierung ignoriert das.

Und auch für Krankenhäuser sind die Folgen des Beitragsstabilisierungsgesetzes fatal und werden Länder und Kommunen unverhältnismäßig belasten. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern werden künftig nur noch bis zur Grundlohnrate refinanziert, das heißt: Krankenhäuser bekommen höhere Löhne für die Beschäftigten nicht ausreichend erstattet. Sie geraten unter finanziellen Druck, müssen sparen und werden Personal abbauen.

Die Psychotherapie wird nach Jahren eines verbesserten Versorgungszugangs in die Budgetierung zurückgeführt – das bedeutet weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, höheres Chronifizierungsrisiko. Auch das Pflegebudget wird auf das Wachstum der Grundlohnrate gedeckelt, was zweierlei bedeutet: das überfällige Aufholen der Pflegelöhne wird gestoppt und die Zahl der Pflegekräfte wird unabhängig von den Versorgungsbedarfen eingefroren. Damit wird eine wesentliche Lehre aus der Pandemie ignoriert und es werden die bekannten Risiken, die sich aus zu wenig Pflegepersonal in Krankenhäusern ergeben, bewusst wieder in Kauf genommen. In der ambulanten Versorgung werden noch mehr Anreize gesetzt, mehr oder ausschließlich Privatversicherte zu behandeln. Das Warten auf Termine wird länger, die Ungleichbehandlung im Bereich ärztlicher Versorgung weiter zugespitzt.

Ein Gesundheitssystem wird nicht effizienter, wenn medizinisch notwendige Leistungen teurer werden oder Versorgungskapazitäten unter Finanzdruck geraten. Die Diagnose struktureller Ineffizienz im deutschen Gesundheitssystem ist richtig. Die Antworten dieses Gesetzes sind es nicht.

Pflege: Keine Kürzungen in einem System, das bereits heute an seine Grenzen stößt!

Gute Pflege ist längst zu einer Frage des Geldbeutels geworden. Ein Heimplatz kostet in Deutschland im Schnitt 3.245 Euro im Monat, während die durchschnittliche Rente bei 1.329 Euro monatlich liegt. Bereits heute bezieht mehr als ein Drittel der Heimbewohner*innen Sozialhilfe, Tendenz steigend. Das steht im Widerspruch zu dem Versprechen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung 1994 gegeben wurde: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll wegen eigener Pflegebedürftigkeit im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Die Vorschläge der Gesundheitsministerin brechen dieses Versprechen. Sie drohen die Situation von auf Pflege angewiesenen Menschen, pflegenden Angehörigen und auch Arbeitnehmer*innen in der Pflege zu verschlechtern und das gesamte System zu destabilisieren. Die Hilfen zur Pflege nach SGB XII werden dabei in weiten Teilen auf die überschuldeten Kommunen abgewälzt – also jene föderale Ebene, die keinerlei Einfluss auf die Kostenentwicklung und Qualität im Pflegesystem hat.

Unter anderem sollen pflegende Angehörige durch ihre Pflegetätigkeit geringere Rentenansprüche bekommen, die Verhinderungspflege abgeschafft und die Zuschüsse für die stationäre Pflege gekürzt werden. Die Zuzahlungen bzw. Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden dadurch massiv erhöht. Die Erteilung von Pflegegraden und damit verbundenen Unterstützungsleistungen sollen eingeschränkt und die Kostenübernahme für Tarifsteigerungen bei den Pflegekräften vorerst ausgesetzt werden. Die Vorschläge des Referentenentwurfs sind ein Bruch mit dem jahrzehntelangen parteiübergreifenden Konsens, dass Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung tabu sind. In einer alternden Gesellschaft mit zunehmenden Pflegebedarfen sind die Vorschläge des Referentenentwurfs mehr als unverantwortlich.

Anstatt die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung auszubauen, werden die Leistungen reduziert. Steigende Ausgaben dürfen nicht mit Leistungskürzungen beantwortet werden. Wer unter diesen Bedingungen das Pflegebudget deckelt, macht die Pflegeversicherung endgültig zur Armutsfalle – für alle am System Pflege Beteiligten. Und abgesehen davon, spart diese Demütigung in den meisten Fällen gar kein Geld, sondern verschiebt lediglich die Kosten für Pflege in die von den Kommunen zu erbringenden Grundsicherungsleistungen.

Wir fordern, die Pflegeversicherung zu einer solidarischen Vollversicherung auszubauen. Die Gesetzliche Pflegeversicherung muss alle Kosten abdecken, dazu gehören selbstverständlich Tariflöhne und gute Arbeit in der Pflege. Das aktuelle Modell, in dem die Eigenbeiträge stark steigen und mit den Renten immer weniger vereinbar sind, muss reformiert werden. Schon die durchschnittliche Rente reicht nicht aus, um den durchschnittlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz auch nur zur Hälfte zu decken. Besonders betroffen sind Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt sind – etwa Frauen oder Migrant*innen –, deren Renten die Pflegekosten häufig nicht einmal ansatzweise abdecken. Deshalb braucht es einen Sockel-Spitze-Tausch in der Pflegeversicherung, mit dem die Eigenbeiträge der Versicherten auf einen realistischen Betrag gedeckelt werden. Außerdem müssen kommerzielle und gewinnorientierte Pflegeheimbetreiber zurückgedrängt und die Finanzierung auch auf Beitragszahlungen von Beamt*innen, Selbstständige und Abgeordnete ausgeweitet werden. Zudem braucht es höhere steuerliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, insbesondere zur Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen.

Kinder- und Jugendhilfe stärken, nicht zurechtkürzen!

Für viel Aufmerksamkeit und Kritik hat das vom Paritätischen Gesamtverband Mitte April veröffentlichte 108-seitige Arbeitspapier gesorgt, das Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände seit Monaten hinter verschlossenen Türen verhandelt hatten – ohne Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden, Betroffenenvertretungen oder Gewerkschaften. Über 70 Kürzungsvorschläge bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen, ein beziffertes Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro – und das ist nur das bezifferte Drittel der Kürzungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Unterstützung junger Volljähriger nach der Jugendhilfe abgebaut, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen und geflüchteten Jugendlichen ab 16 Jahren der Zugang zur stationären Jugendhilfe komplett verwehrt werden. Mehrere dieser Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Auch der grundgesetzliche Auftrag, die Gleichstellung voranzubringen, wird geschleift – der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll verschoben, auf Qualitätskriterien bei der Kita-Finanzierung verzichtet werden. Die Reaktion der Regierungskoalition auf die öffentliche Debatte war bezeichnend: Als Problem wurde nicht der Inhalt des Papiers benannt, sondern seine Veröffentlichung.

Deutschland hatte lange Jahre einen Vorbehalt bei der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention erklärt – für geflüchtete Kinder sollten die Kinderrechte nur eingeschränkt gelten. Dieser Vorbehalt wurde erst 2010 aufgehoben. Nun wird er über die Hintertür wieder eingeführt: Wenn minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren kein Recht auf eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung haben, sondern in Sammelunterkünften für Erwachsene untergebracht werden, gefährdet das nicht nur potenziell das Kindeswohl, sondern hebt das Recht auf gleiche Jugendhilfe auf. Geflüchtete Jugendliche werden so zu Jugendlichen zweiter Klasse. Dies widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, europäischem Recht und ist in der Sache integrationspolitisch kontraproduktiv und jugend- und gesellschaftspolitisch gefährlich.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehende erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt bzw. zahlen kann. Er entlastet mehr als 800.000 Ein-Eltern-Familien bundesweit. Bis 2017 erhielten ihn nur alleinerziehende Eltern von Kindern bis 12 Jahren, ab dem 13. Lebensjahr gab es trotz hoher Kosten im Jugendalter keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Erst 2017 wurde dieser bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet. Dies nun rückgängig zu machen bedeutet, Alleinerziehende und ihre Kinder alleinzulassen. Als Linksfraktionen stellen wir uns dem entgegen. Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung, nicht weniger!

Und auch der Referentenentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz hat deutliche Kritik erfahren – zu Recht! Hilfen zur Erziehung sollen künftig nur noch gewährt werden, solange das Kindeswohl akut gefährdet ist. Präventive Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen – eine zentrale Aufgabe der deutschen Jugendhilfe – wird damit gesetzlich aufgegeben! Stattdessen sollen standardisierte Sozialraumangebote Vorrang vor individuellen Rechtsansprüchen erhalten; wer sein Kind dennoch individuell unterstützt sehen will, trägt künftig die Beweislast. Die kooperative Hilfeplanung wird zur Soll-Regelung degradiert. Sozialraumorientierung kann fachlich sinnvoll sein, wenn sie zusätzliche Infrastruktur schafft, insbesondere auch, um Bedarfe überhaupt zu erkennen. Sie wird zum Kürzungsinstrument, wenn sie Hilfen zur Erziehung ersetzt. Familien in Krisen brauchen keine Beweislastumkehr – sondern rechtzeitig verlässliche, individuell passende Hilfe.

Die Folgen sind konkret: 450.000 junge Menschen mit Behinderung verlören ihren Anspruch auf persönliche Schulassistenz. Zehntausende Careleaver würden beim Übergang in die Selbstständigkeit ohne strukturierte Unterstützung gelassen. Einsparungen, die Chronifizierungen und Heimunterbringungen produzieren, sind keine Haushaltspolitik, sondern eine Umverteilung von Lasten auf die Schwächsten, die zudem Folgekosten in kaum absehbarer Höhe bedeutet. Wir lehnen es ebenso entschieden ab, die inklusive Lösung im SGB VIII als Sparmodell zu missbrauchen: Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen darf nur zu besseren Zugängen führen, nicht zu schlechteren Leistungen.

Das Gesamtbild: Eine fatale sozialpolitische Richtungsentscheidung

Diese Vorschläge und Gesetzentwürfe sind Teile einer erkennbaren sozialpolitischen Richtungsentscheidung: Die Bundesregierung will den Sozialstaat nicht durch eine gerechtere Finanzierungsgrundlage stabilisieren, sondern durch den Rückzug aus Leistungsversprechen. Erst im März 2026 hat die Regierung das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung verschärft – mit Sanktionen bis über die verfassungsrechtliche Grenze, Totalkürzungen bei Verstößen und einem Druckregime, das Armutsrisiken für Kinder bewusst in Kauf nimmt. Eine Rentenkommission arbeitet bis Juli Vorschläge aus, die das gesetzliche Rentenniveau absenken und die Alterssicherung stärker in Richtung kapitalgedeckter Privatvorsorge verschieben sollen – ein Modell, das denjenigen nützt, die bereits über hohe Vermögen verfügen, und alle anderen den Schwankungen der Finanzmärkte überlässt. Was diese Bundesregierung als Reformen bezeichnet, ist in Wirklichkeit die schrittweise Erosion des solidarischen Sicherungssystems.

Während die Bundesregierung behauptet, dass die Kosten des Sozialstaats nicht mehr zu stemmen seien, werden die Konsequenzen der Kürzungen für Verarmung und gesellschaftliche Spaltung bis weit in die mittleren Einkommensschichten sorgen und damit unabsehbare Folgekosten produzieren. Das Schleifen von Solidarprinzipien sorgt für Vertrauensverlust in die Gemeinschaft und den Staat.

Damit auseinandersetzen müssen sich die Betroffenen, aber auch Länder und Kommunen. Gerade die Kommunen werden am Ende für die Auswirkungen der Kürzungen geradestehen müssen. Soziale Schieflagen zeigen sich vor Ort und Kürzungen und der Rückzug der Sozialversicherungen und des Bundes aus den sozialen Sicherungssystemen müssen von Kommunen und Ländern aufgefangen werden. Wenn der Bund den Krankenhäusern Geld entzieht, stehen am Ende die Kommunen vor der unmöglichen Entscheidung, ihre kommunalen Kliniken aus dem Kommunalhaushalt zu subventionieren oder zu schließen. Wenn der Bund bei Leistungen „spart“, die verhindern, dass Menschen auf die Grundsicherung angewiesen sind, dann zahlen dafür am Ende die Kommunen. Egal ob Krankenhausfinanzierung, Hilfen zur Pflege oder die Prekarisierung der Jugendhilfe: Länder und Kommunen werden durch die Vorschläge der Bundesregierung vielfach finanziell massiv und einseitig belastet. Dem stellen wir uns entgegen.

Diese Kürzungspolitik endet nicht an den nationalen Grenzen. Auch die Planungen für den EU-Haushalt 2028–2034 setzen falsche Prioritäten: Gelder für sozialen Zusammenhalt, regionale Entwicklung, Armutsbekämpfung und ländliche Räume sollen gekürzt werden, während Aufrüstung und Abschottung Vorrang bekommen. Hinter dem scheinbar steigenden Gesamthaushalt verbirgt sich inflations- und schuldenbereinigt kaum ein Aufwuchs – viel zu wenig angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa. Gleichzeitig werden Länder und Kommunen durch steigende Kofinanzierungsanforderungen zusätzlich unter Druck gesetzt, obwohl viele diese Last schon heute nicht tragen können.
 
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände warnen vor Kürzungen von 25 bis 30 Prozent bei Sozial- und Strukturfonds. Im Agrarbereich droht sogar ein echter Strukturbruch: Laut einer Studie könnten allein in Sachsen die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe um bis zu 50 Prozent einbrechen – mit dramatischen Folgen insbesondere für Ostdeutschland und ländliche Räume bundesweit. Das sind Einschnitte, die das Wegbrechen ganzer Strukturen bedeuten würden. Die Kritik der Länder verhallt bislang ungehört, die Bundesregierung sieht den Kürzungsplänen tatenlos zu. Die Linke stellt sich dagegen klar an die Seite der Länder sowie der sozialen und demokratischen Träger vor Ort. Denn Investitionen in soziale Infrastruktur, regionale Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken das Vertrauen in Europa – und setzen wachsender Ungleichheit und Aufrüstungsdruck eine solidarische Alternative entgegen.

Klare Grenzen und klare Alternativen zur Kürzungspolitik

Dieser Angriff auf den Sozialstaat muss jetzt gestoppt werden. Stattdessen braucht es eine solidarische Bürger*innenversicherung, die alle Einkommensarten – einschließlich Kapitalerträge – heranzieht, die Beitragsbemessungsgrenze substanziell auf 15.000 Euro monatlich anhebt, die Dualität von GKV und PKV überwindet und Zuzahlungen vollständig abschafft. Damit ließe sich der Beitragssatz von 17 auf rund 13 Prozent senken, bei gleichzeitiger vollständiger Kostenübernahme für Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel. Wir fordern eine Pflegevollversicherung, die pflegebedingte Eigenanteile vollständig übernimmt, damit Pflegebedürftigkeit aufhört, ein Armutsrisiko zu sein.

Wir fordern die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf, das Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ als Grundlage von Verhandlungen zurückzuziehen. Über die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe darf nicht nach Kassenlage entschieden werden. Reformvorschläge müssen nach Fachlichkeit und nach ihren langfristigen sozialen und finanziellen Folgen bewertet werden – nicht nach dem Einsparvolumen. Individuelle Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen dürfen nicht beschnitten, Wunsch- und Wahlrechte nicht ausgehöhlt, präventive Angebote nicht durch billige Standardprogramme ersetzt werden. Verbände, Betroffenenvertretungen und Gewerkschaften müssen von Anfang an beteiligt werden.

Wir fordern außerdem: keine Kürzungen individueller Rechtsansprüche, keine Verschiebung von Kosten auf Kranke, Pflegebedürftige, Familien und Menschen mit Behinderungen, keine sogenannte inklusive Lösung zulasten der Betroffenen, keine Rentenreform, die Altersarmut durch Kapitalmarkt‑Risiken ersetzt.

Sozialstaatliche Reformen müssen Lebenslagen verbessern – nicht Ansprüche verkleinern. Gesundheit, Pflege, Teilhabe und soziale Sicherheit im Alter sind keine Gefälligkeiten des Staates, sondern gesellschaftliche Errungenschaften. Diese Bundesregierung trifft sozialpolitische Grundsatzentscheidungen ohne öffentliche Debatte – und sie tut es, weil sie weiß, dass diese Entscheidungen einer offenen Debatte nicht standhalten würden. Daran werden wir sie im Bundestag, in den Landtagen und im Europaparlament erinnern. Jeden Tag.


Fraktionsvorsitzendenkonferenz, 13. Juni 2026

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news-63466 Thu, 11 Jun 2026 12:49:16 +0200 Ohne Existenzangst leben und studieren https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/ohne-existenzangst-leben-und-studieren/ Nachricht 21. Legislatur Das BAföG ist zur Sackgasse geworden: Die Förderung ist zu niedrig, erreicht zu wenige und mündet in Verschuldung. Wir wollen das System von Grund auf erneuern – damit höhere Bildung nicht zum Armutsrisiko wird. Das BAföG ist zur Sackgasse geworden: Es ist zu niedrig, es erreicht zu wenige und es mündet in Verschuldung. Wir wollen das Fördersystem von Grund auf neu gestalten – damit höhere Bildung nicht zum Armutsrisiko wird.

Ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren zu können, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Darum gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - um den allgemeinen Zugang zu höherer Bildung zu gewährleisten. Doch diesem Anspruch wird es längst nicht mehr gerecht. Der Fördersatz wurde jahrelang nicht erhöht und reicht hinten und vorne nicht aus. Union und SPD hatten die überfällige Erhöhung im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Doch nun winkt Forschungsministerin Dorothee Bär ab – weil angeblich kein Geld da sei. Ein Job neben dem Studium sei „kein Drama“, so die Ministerin. Ihre Worte klingen wie Hohn angesichts der prekären sozialen Lage der Studierenden.

Denn Studien zeigen: Mehr als ein Drittel der Studierenden ist arm. Unter denjenigen, die allein oder in einer Wohngemeinschaft wohnen, sind es sogar 80 Prozent. Gleichzeitig befindet sich die staatliche Unterstützung für junge Erwachsene auf einem Tiefstand. Nur noch zehn Prozent der Studierenden werden überhaupt gefördert. Wer keine Förderung erhält, muss sich das Studium durch Zuschüsse der Eltern, durch KfW-Studienkredite mit teils hohen Zinsen oder durch Nebenjobs finanzieren.

Inzwischen deckt die BAföG-Wohnkostenpauschale in vielen Groß- und Universtitätstädten nicht mehr die Kosten für ein Zimmer oder eine Wohnung. Knapp 63 Prozent der BAföG-Beziehenden müssen einer Nebentätigkeit nachgehen, um ihr Leben zu finanzieren. „Für über ein Drittel der Studierenden ist genau diese Mehrfachbelastung von Studium und Arbeit einer der Hauptgründe für psychische Belastungen und existenzielle Sorgen“, so Nicole Gohlke, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Sie betont: „Wer junge Menschen sehenden Auges noch tiefer in den Überlebenskampf treibt, sabotiert vorsätzlich die Gesundheit und die Zukunft einer ganzen Generation.“

Zudem ist das BAföG inzwischen kein echter Nachteilsausgleich mehr. Wer es bezieht, muss sich verschulden und einen Teil des Geldes später zurückzahlen. Die Aussicht auf Schulden von bis zu zehntausend Euro wirkt auf viele abschreckend. Entsprechend gehen die Zahlen der BAföG-Anträge immer weiter zurück. Rund 70 Prozent aller Berechtigten verzichten darauf, überhaupt einen Antrag zu stellen – auch aufgrund der Aussicht auf monatelange bürokratische Verfahren.

All das zeigt: Es braucht endlich eine Kehrtwende. Eine Erhöhung der Beitragssätze ist ein Muss, kann aber nur der erste Schritt sein. Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek erklärt: „Wir brauchen eine echte Strukturreform des Bafög, damit das System wieder ein verlässliches Aufstiegsversprechen bieten kann." Darum bringt die Fraktion Die Linke nun einen Antrag in den Bundestag ein – für ein BAföG, von dem man leben und studieren kann.

Zentrale Forderung: Das BAfög soll von einem Teil-Darlehen wieder zu einem rückzahlungsfreien Vollzuschuss werden, wie es bis 1974 der Fall war. Die BAföG-Fördersätze müssen auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben werden. Sie müssen sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten orientieren und jährlich an die Inflation anpassen. Die Wohnkostenpauschale soll zu einem Mietkostenzuschuss werden, vergleichbar mit dem Wohngeld, orientiert am jeweiligen lokalen Mietniveau. Zudem müssen bürokratische Hürden abgebaut und der Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert werden - damit niemand ausgeschlossen wird, der es benötigt. Nur so kann das BAföG seinem Auftrag gerecht werden: Den Zugang zu Studium und Ausbildung für alle zu öffnen. Denn höhere Bildung darf niemanden in die Armut oder die Schuldenfalle treiben.

Hier geht es zum Antrag „Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann“

 

 

 

 

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news-63302 Tue, 19 May 2026 13:33:00 +0200 Schluss mit der Vonovia-Abzocke! https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/schluss-mit-der-vonovia-abzocke/ Nachricht 21. Legislatur Wieder eine illegale Mieterhöhung von Vonovia? Es reicht! Wir bringen die vielen Berichte über die Abzocke bei Europas größtem Immobilienkonzern direkt in den Bundestag und fordern ein Ende der Spekulation mit Wohnraum. Wieder eine illegale Mieterhöhung von Vonovia? Es reicht! Wir bringen die vielen Berichte über die Abzocke bei Europas größtem Immobilienkonzern direkt in den Bundestag und fordern ein Ende der Spekulation mit Wohnraum.

Ein Brief im Briefkasten und das Herz rutscht in die Hose: Schon wieder Post von Vonovia. Jedes Mal bringt er eine neue Sorge mit sich. Ob unerklärliche Mieterhöhungen, undurchsichtige Nebenkostenabrechnungen oder monatelanges Warten auf längst überfällige Reparaturen: Das Gefühl, im eigenen Zuhause machtlos einem Großkonzern gegenüber zu stehen, teilen Mieter*innen im ganzen Land.

Diesen Konflikt sollte niemand allein austragen müssen. Wenn Profit über dem Wohl der Menschen steht, dürfen wir das nicht tatenlos hinnehmen. Deshalb haben wir in bundesweiten Anhörungen Mieter*innen von Vonovia zu ihren Erfahrungen befragt. Immer wieder zeigen sich dieselben Probleme: Schimmel an den Wänden, kalte Heizungen, kaputte Fahrstühle, fehlerhafte Abrechnungen und illegale Erhöhungen. Es sind keine Einzelfälle, keine bloßen Verwaltungsfehler, sondern die Folgen eines Systems, das Wohnraum als Renditeobjekt behandelt.

Diese Geschichten dürfen nicht ungehört bleiben. Wir sammeln als Linksfraktion alle Berichte von Vonovia-Mieter*innen: unter der E-Mail-Adresse vonovia@dielinkebt.de. 

Wir bringen die Berichte genau dorthin, wo die Gesetze gemacht werden, die dieses System ermöglichen: in den Deutschen Bundestag. Mit einer bundesweiten Aktionswoche machen wir die Missstände sichtbar, erhöhen den Druck auf die Regierung und sagen spekulativen Miethaien den Kampf an. Wir fordern einen wirksamen Mieterschutz, echte Transparenz und eine strenge Kontrolle für profitorientierte Mietkonzerne – und für ein Ende der Spekulation mit Wohnraum. Und das ist unser Plan:

1. Systematische Analyse der Probleme von Mieter*innen

Wir analysieren und systematisieren die konkreten, dreisten Praktiken von Vonovia auf Kosten der Mieter*innen, um das dahinterstehende Geschäftsmodell vollständig offenzulegen.

2. Konfrontation im Parlament

In der Regierungsbefragung werden wir die Bauministerin direkt mit den Vorwürfen konfrontieren und Antworten einfordern.

3. Prüfung der Börsenzulassung

Hohe Renditen dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter*innen erwirtschaftet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Börsenzulassung von Vonovia streng zu prüfen und gegebenenfalls zu entziehen.

4. Beantragung einer Aktuellen Stunde

Als erste Fraktion überhaupt bringen wir die Machenschaften von Vonovia in einer Aktuellen Stunde auf die Tagesordnung des Bundestags – während andere wegschauen, legen wir uns mit dem Wohnungskonzern an.

5. Einladung der Betroffenen

Wir laden betroffene Mieter*innen auf die Tribüne des Bundestags ein, damit sie live miterleben, wie CDU und SPD die Chefetage von Vonovia verteidigen.

Wir stehen Seite an Seite von Mieter*innen. Denn Veränderung entsteht nicht von selbst. Sie entsteht dort, wo viele Stimmen zusammenkommen und so laut werden, dass weder Politik noch Wohnungsunternehmen sie überhören können.

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news-63266 Mon, 11 May 2026 11:34:12 +0200 Demokratie fängt im Betrieb an https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/demokratie-muss-im-betrieb-anfangen/ Nachricht 21. Legislatur Wirtschaft und Technologie Gerade in der Krise braucht es echte Mitbestimmung – damit Beschäftigte nicht nur Spielball von Veränderungen sind, sondern aktiv mitentscheiden. Um die Demokratie am Arbeitsplatz zu stärken, bringen wir gleich fünf Anträge in den Bundestag ein. Gerade in der Krise braucht es echte Mitbestimmung – damit Beschäftigte nicht nur Spielball von Veränderungen sind, sondern aktiv mitentscheiden. Um die Demokratie am Arbeitsplatz zu stärken, bringen wir gleich fünf Anträge in den Bundestag ein.

Die Arbeitswelt verändert sich rasant, die Wirtschaft- und Energiekrise bedroht aktuell hunderttausende Jobs. Doch Beschäftigte haben bei all dem kaum Mitsprache. Die betriebliche Mitbestimmung geht immer mehr zurück: Nur noch in 7 Prozent der Betriebe, die die Voraussetzung dafür erfüllen, gibt es einen Betriebsrat. Der Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat ist insgesamt seit 1996 von 49 Prozent auf 37 Prozent gesunken.

Das ist nicht nur für Beschäftigte selbst ein Problem. Es ist ein Problem für die Demokratie insgesamt. Denn wer am Arbeitsplatz mitbestimmen kann, engagiert sich auch stärker politisch. Beschäftigte in einem Betrieb mit Betriebsrat sind um 5 Prozent häufiger politisch interessiert als Beschäftigte ohne Betriebsrat, Betriebsratsmitglieder sogar 23 Prozent häufiger. Studien zeigen: Je mehr Demokratie am Arbeitsplatz, desto geringer die Zustimmung zu antidemokratischen Positionen.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftkrise zeigt sich: Mitbestimmung ist elementar, um Jobs und Zukunftsperspektiven zu sichern. Wichtige Entscheidungen über Zukunftsinvestitionen, Produktionsziele und Arbeitsplatzsicherung werden  von den Unternehmen getroffen, ohne die Beschäftigten einzubeziehen. Die Betriebsräte haben lediglich beratende Funktion, aber kein Recht, mitzuentscheiden – und das, obwohl sie die eigentlichen Expert:innen sind. Das zeigt aktuell das Beispiel der BSH-Werke in Bretten und Nauen - Stadtorte, die schwarze Zahlen schreiben und dennoch geschlossen werden sollen, um anderswo billiger zu produzieren. Die Betriebsräte der Werke haben einen umfassenden Rettungsplan vorgelegt. Doch der wird von der Konzernführung ignoriert. Auf Einladung der Linksfraktion waren die Betriebsräte am 8. Mai im Bundestag zu Gast und haben ihre Situation der Presse geschildert.

Um die Stimmen von Betriebsräten in solchen Situationen zu stärken und insgesamt die Demokratie im Betrieb auszubauen, bringt die Linksfraktion fünf Anträge in den Bundestag ein, die wichtige Verbesserungen im Betriebsverfassungsgesetz verankern wollen:

1. Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte in zukunftsrelevanten Fragen durchsetzen: Bisher haben Betriebsräte bei vielen wichtigen Entscheidungen nur Informations- oder Beratungsrechte – die Unternehmensführung kann allein entscheiden. Das soll sich ändern: Der Antrag verlangt zwingende Mitbestimmung bei allen relevanten Fragen von der Beschäftigungssicherung und Betriebsänderungen bis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das Ziel: Arbeitnehmende sollen Transformationen nicht erdulden, sondern aktiv mitgestalten (siehe Antrag).

2. Praktische Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern: Betriebsräte haben komplexe Aufgaben – wöchentliche Sitzungen, Betriebsversammlungen, Betriebsvereinbarungen – und brauchen dafür Zeit und moderne Technik. Der Antrag will ihre Freistellung erleichtern, ihnen bessere digitale Ausstattung und besseren Zugang zu Ressourcen verschaffen, damit sie ihre Aufgaben unter veränderten Bedingungen wahrnehmen können (siehe Antrag).

3. Die systematische Behinderung von Betriebsratsgründungen bekämpfen: Viele Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht, und Arbeitgeber sabotieren Gründungen durch Einschüchterung und Kündigungen – mit Erfolg: in über einem Drittel der Fälle scheitert die Gründung. Der Antrag schlägt vor, dass es jährliche Pflicht-Informationsveranstaltungen in betriebsratslosen Betrieben gibt und Arbeitsgerichte im Extremfall einen temporären Betriebsrat einsetzen können. Andererseits sollen Behinderungen konsequent bestraft werden, mit Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro (siehe Antrag).

4. Direkte Mitbestimmung der Belegschaft ermöglichen: Von einem Betriebsrat vertreten zu werden, reicht nicht aus – echte Demokratie braucht eigene Beteiligung. Der Antrag macht die Betriebsversammlung zu einem eigenständigen, entscheidungsfähigen Organ, gibt Beschäftigten monatlich zwei Stunden bezahlte Freistellung für betriebspolitische Diskussionen und stärkt ihre Rechte (siehe Antrag).

5. Europäische Betriebsräte in multinationalen Konzernen stärken: Eine neue EU-Richtlinie bringt Verbesserungen – aber Deutschland soll sie ambitioniert und zügig umsetzen, nicht erst 2029. Der Antrag fordert massive Sanktionen bei Verstößen gegen EBR-Vorschriften und schnelle einstweilige Verfügungen für Europäische Betriebsräte. Das Ziel: Grenzüberschreitende Mitbestimmung in multinationalen Konzernen wirksam verankern (siehe Antrag).

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